Betreff
7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich - (Anpassung des Naturschutzgebietes „Die Buersbach“ gem. FFH - Richtlinie)
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Beschluss durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.
Vorlage
61/1442/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich –.

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – und der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 

Anlage 1 (Vorentwurf 7. Änderung LP III zur frühzeitigen Beteiligung) und Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.06.2016 zu entnehmen. Die Anlagen sind zudem dort in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 21.12.2011 gem. § 27 und § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung der 7. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – beschlossen.

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).

 

Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 18.01. bis 19.02.2016.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Kreistag in seiner Sitzung am 07.06.2016 folgende Beschlussempfehlung: