Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2016 zum Thema "Fortschreibung des Berichts über die Entwicklung der Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
V/1453/XVI/2016
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragene Sachverhalt trifft nur teilweise zu.

 

Die Verwaltung nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

 

·         Im Bericht werden die Mittel von 146.000,-€ für 2015 bzw. 147.500,-€ für den Rhein-Kreis Neuss dargestellt. Ob die Kommunen Mittel in Höhe von 818.000,- € erhalten haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Hierzu sind die Städte und Gemeinden zum Bericht aufgefordert worden.

 

·         Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, in zukünftigen Berichten auch die bei den Städten und Gemeinden eingegangene Inklusionspauschale darzustellen. Der Zusammenhang, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebildet wird, ist jedoch nicht sachgerecht. Die Kosten der Inklusionshelfer können nicht mit Mitteln der Inklusionspauschale verrechnet werden, da der Gesetzgeber die Verwendung der Mittel für die Inklusionshilfe als Eingliederungshilfe des SGB VIII oder des SGB XII untersagt.

 

·         Grundsätzlich ist es als positiv zu bewerten, wenn es durch eine kommunale Zusammenarbeit im Schulbereich es zu Effizienzsteigerungen der kommunalen Familie kommt. Insoweit stehen die Städte und Gemeinden hier in der Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler, das Steueraufkommen so wirtschaftlich wie möglich einzusetzen. Ob die behauptete Einsparung bei den Städten und Gemeinden  tatsächlich realisiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls müssten den Einsparungen auch die Mehrkosten an den inklusiven allgemeinbildenden  Schulen gegenüber gestellt werden.

 

 

Fest steht, dass es im Kreishaushalt mit der Übernahme der beiden Schulen zu einem Mehraufwand von rund 1 Mio € gekommen ist. Da die Mittel nicht im Kreishaushalt eingespart wurden, gab es auch keine andere Verwendungsmöglichkeit. Im Übrigen gilt für die Haushaltsführung das Gesamtdeckungsprinzip, so dass eine Einsparung an einer Haushaltsstelle nicht zu einem Mehraufwand an einer anderen Haushaltsstelle berechtigt. Über die Zuordnung der Mittel entscheidet vielmehr der Kreistag mit dem jeweiligen Beschluss zur Haushaltssatzung. Die Einzelheiten hierzu könnte die Kämmerei erläutern.