Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum Juli/August 2016
Vorlage
61/1487/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Berichtszeitraum Juli/August 2016 zur Kenntnis


Sachverhalt:

1.        Regionalrat

 

1.1     Sitzung des Regionalrates

 

Am 23.06.2016 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf die 65. Sitzung des Regionalrates statt. Zur Vorbereitung der Sitzung tagte am 16.06.2016 der Planungsausschuss.

 

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der neue Regionalplan Düsseldorf. Das erste Beteiligungsverfahren war durch die Bezirksregierung bis zum 31.03.2015 durchgeführt worden. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf zwischenzeitlich überarbeitet. Da wesentliche Änderungen vorgenommen wurden ist eine zweite Beteiligungsrunde erforderlich. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Erstellung des Regionalplans Düsseldorf durchzuführen. Die geänderten Planunterlagen werden zudem bei den Kreisen und kreisfreien Städten des Planungsgebietes im Zeitraum vom 01.08. – 07.10.2016 öffentlich ausliegen um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Darüber hinaus beschäftigte sich der Regionalrat mit folgenden Themen:

 

·      Abgrabungsmonitoring NRW - Lockergesteine – Monitoringbericht 2016 des Geologischen Dienstes NRW für das Planungsgebiet Düsseldorf

 

Die Bezirksregierung legte den Monitoringbericht - Lockergesteine - des Geologischen Dienstes NRW (Stand 01.01.2016) vor.

 

Im Auftrag der Landesplanungsbehörde führt der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb - das luftbildgestützte Abgrabungsmonitoring für die 6 Planungsgebiete im Land jährlich durch.

 

Wegen ihrer qualitativen Beschaffenheit sowie ihrer potenziellen Eignung für höherwertige Verwendung, wurde landesweit die „neue“ Rohstoffgruppe präquartäre Sande und Kiese eingeführt.

 

Für die Rohstoffgruppe Kies/Kiessand gibt es im Planungsgebiet 1474 ha Restfläche mit 218 Mio. m³ Restvolumen in BSAB und außerhalb von BSAB genehmigten Abgrabungen. Dies ergibt für die Rohstoffgruppe Kies/Kiessand eine verbleibende Reichweite von 24,8 Jahren (Vorjahr 23,7).

 

Für die Rohstoffgruppe Ton/Schluff gibt es im Planungsgebiet 196 ha Restfläche mit 7,7 Mio. m³ Restvolumen in BSAB und außerhalb von BSAB genehmigten Abgrabungen. Die Flächeninanspruchnahme liegt bei 2,8 ha pro Jahr.

 

Für die Rohstoffgruppe präquartäre Sande und Kiese gibt es im Planungsgebiet 51 ha Restfläche mit 8,1 Mio. m³ Restvolumen in BSAB und außerhalb von BSAB genehmigten Abgrabungen. Seit der letzten Luftbildauswertung ist keine BSAB bzw. neu genehmigte Abgrabungsfläche außerhalb der BSAB hinzugekommen. Eine Flächeninanspruchnahme ist nicht erkennbar.

 

 

·      Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2016

 

                       Die Bezirksregierung legte den Programmvorschlag für das Städteförderprogramm 2016 vor. Die Gemeinden und Städte im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates haben 38 Förderanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen in Höhe von 44 Mio. € eingereicht.

 

                       Entsprechend des Aufstellungserlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) vom 29.12.2015 stehen landesweit rd. 252 Mio. € (davon ca. 107 Mio. € Bundes- sowie ca. 145 Mio. € Landesmittel) für Maßnahmen der Stadterneuerung bereit. Ob und in welchem Umfang EFRE-Mittel aus der neuen Förderphase 2014 – 2020 für städtebauliche Maßnahmen bereitgestellt werden können, war noch nicht abzusehen. Daher wurde seitens des MBWSV NRW auf eine Einplanung entsprechender Einplanungskontingente zunächst verzichtet.

 

                       Für das Stadterneuerungsprogramm 2016 wird eine Priorisierung der Maßnahmen in die Kategorie A, B und C vorgenommen. Danach werden die Maßnahmen der Priorität A zur Aufnahme in das vom Ministerium noch zu verkündende Städtebauförderprogramm 2016 vorgeschlagen. Die Maßnahmen mit der Priorität B und C werden dagegen noch nicht (Priorität B) bzw. wegen fehlender Förderfähigkeit (Priorität C) nicht für eine Aufnahme vorgeschlagen.

 

                       Der zur Zustimmung vorgelegte Programmvorschlag der Bezirksregierung Düsseldorf umfasste im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates 30 Maßnahmen mit der Förderpriorität A und einem Volumen von 65,664 Mio. €.

                           

Aus dem Rhein-Kreis Neuss waren folgende Maßnahmen aufgeführt:

 

Einplanung Programm 2016

in TEUR

 

Mittelempfänger

Stadt/Gemeinde/GV

Bezeichnung Maßnahme/Gebietskulisse

Förder-

priorität

Zwf.

Ausgaben

Förderung

2016

Vorauss.

Finanz.-

Ende Gesamtmaßnahme

(Progr.-jahr

Projekt-

beschreibung

Dormagen

(162004)

Soziale Stadt,

Dormagen-Horrem

A

1.848

1.294

2018

Umbau Bahnhofsausgang

West-Horrem

Grevenbroich

(162008)

Stadtumbau West,

Grevenbroich-Innenstadt

A

2.680

1.608

2018

1.    Modernisierung Sporthalle/Schloss-stadion;

2.    Aktivierung der Bewohner/VF;

3.    Quartiersmanager

Jüchen

(162012)

Umsiedlung Otzenrath/Spenrath/

Holz

C

0

0

-----

4.    Planung u. Erschließung der Umsiedlungsstand-orte Otzenrath/Spenrath u. Holz

Neuss

(162024)

Aktive Zentren, Sanierung östlicher Innenstadtrand

R

0

0

2016

 

                                                            R= Antrag ruht ggf. Förderung im Jahr 2017

 

 

2.        Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1     Sitzung des Vorstandes

 

Am 21.06.2016 fand im Vorfeld des Langen Tages der Region in Bad Honnef/Rhein-Sieg-Kreis die Sitzung des Vorstandes statt. Der Vorstand beschäftigte sich u. a. mit dem Geschäftsbericht und dem Jahresarbeits- und Jahreswirtschaftsplan 2016. Im Mittelpunkt der Sitzung stand jedoch die Positionierung des Region Köln/Bonn e. V. in der aktuellen Bonn/Berlin-Diskussion. Die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und der Kreis Ahrweiler erwarten, dass der Bund weiterhin zum Standort Bonn als einem von zwei bundespolitischen Zentren steht. Auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn hatte daher eine Arbeitsgruppe ein Positionspapier erarbeitet (s. Anlage). Der Region Köln/Bonn e. V. wird die vorgelegte Position aktiv unterstützen und sich in seinen Gremien mit der regionalen Dimension des Positionspapiers befassen.

 

2.2     Rheinischer Kultursommer

 

Der Rheinische Kultursommer 2016 ist pünktlich zum Sommerbeginn mit einem großen Programm gestartet. Vom 21.06. bis 23.09.2016 bündelt er wieder Kunst und Kultur im Rheinland. Das diesjährige Programm umfasst über 150 Veranstaltungsreihen und Festivals sowie rd. 1000 Einzeltermine. Das gesamte Programm des Rheinischen Kultursommers kann unter www.rheinischer-kultursommer.de eingesehen werden.

 

 


 

3.        Abfallwirtschaftsregion Rhein-Wupper

 

3.1   Bioabfallkonferenz

 

Am 09.06.2016 führte der Abfallwirtschaftsverein seine 1. Bioabfallkonferenz durch. Die Veranstaltung fand in den Räumen der IHK Krefeld statt.

Zunächst wurden die wesentlichen Ergebnisse des vorläufigen Abschlussberichtes zur vereinsweiten Betrachtung der Bioabfallentsorgung vorgestellt. Danach werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Blick auf die Anforderungen im neuen Abfallwirtschaftsplan ihre Anstrengungen zur Ausweitung der getrennten Sammlung von Bioabfällen verstärken müssen.

Externe Experten informierten über aktuelle Aspekte bei der Bioabfallverwertung und den Stand von Aufbereitungs- und Verfahrenstechniken. In der anschl. Diskussion wurde die aktuelle Einschätzung der Verwaltung, wonach sich eine Bioabfallvergärung nach wie vor alleine nicht kostendeckend durchführen lässt, bestätigt. Wie bereits in der vom Kreis 2011 beauftragten Machbarkeitsstudie dargelegt, ist ein wirtschaftlicher Betrieb einer Vergärungsanlage insbesondere nur dann denkbar, wenn zusätzliche Deckungsbeiträge durch eine Kapazitätserhöhung einer nachgeschalteten vorhandenen Kompostierungsanlage erzielt werden.

Die derzeit auf der Bundesebene diskutierte und vermutlich zu erwartende Verschärfung des Düngerechtes wurde mit Blick auf die Kompostvermarktung betrachtet. Einvernehmen bestand in der Wertung, dass diese vermutlich erschwert und damit Kosten steigernd wirken würde.

 

 

 

4.        Sachstand Breitbandprojekt

 

Ziel des derzeit laufenden Vorbereitungsprojektes ist die Erarbeitung eines erfolgversprechenden Förderantrages im Rahmen des Bundesprogramms Breitband für ein kreisweites Ausbauprojekt zur Schließung der Versorgungslücken. Grundlage hierfür muss eine detaillierte Analyse des vorhandenen Versorgungsniveaus sein, um insbesondere die sogenannten weißen NGA-Flecken identifizieren zu können. Hierbei wird die Kreisverwaltung durch einen externen Berater, die broadband academy GmbH, unterstützt.

 

Mit Hilfe der Förderkulisse würden sogenannte Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen, um den Netzbetreibern für sie unwirtschaftliche Ausbauten zu ermöglichen. Der Bund übernimmt hierbei 50 % der anfallenden Kosten, das Land 40 % und die jeweilige Kommune 10 %. Ein entsprechender Förderantrag wird vom Rhein-Kreis Neuss im Oktober 2016 gestellt. Mit einem Ergebnis der Prüfung ist im Februar 2017 zu rechnen. Der Förderantrag wird dazu nach einem sogenannten Scoring-Modell bewertet. Ein zentrales Kriterium für das Punkte verteilt werden, ist die Siedlungsdichte. Hier hat der Rhein-Kreis Neuss als dicht besiedeltes Gebiet grundlegende Nachteile gegenüber komplett ländlichen Gebieten. Eine Herausforderung für die Antragsstellung ist ferner, dass im Rhein-Kreis Neuss nur wenige kleinräumige Ausbaugebiete verbleiben, die zudem oft nur wenige auszubauende Anschlüsse umfassen. Dies kann mit hohen Kosten pro Anschluss negative Auswirkungen auf die in der Projektbewertung geforderte Wirtschaftlichkeit haben.

 

Die für den Förderantrag relevanten Erhebungen wurden im Projekt direkt mit den Abfragen im Rahmen des formalen Markterkundungsverfahrens gekoppelt (parallele Bearbeitung beider Teilprozesse). Neben der Datenabfrage fanden dazu Sondierungsgespräche bzw. Kontaktaufnahmen mit den Netzbetreibern Telekom Deutschland GmbH, Netcologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Unitymedia GmbH und der Deutschen Glasfaser Holding GmbH statt. Mit den Unternehmen wurden sowohl die aktuelle Versorgungssituation wie auch Ausbauperspektiven erörtert bzw. die entsprechenden Daten aufgenommen und in geographischen Informationssystemen verarbeitet.

 

Nach jeder in Betracht kommenden beihilferechtlichen Rechtsgrundlage kommt ein öffentlich geförderter Breitbandausbau grundsätzlich nur in sog. weißen NGA-Flecken in Betracht. Ein weißer NGA-Fleck ist gegeben, wenn aktuell und innerhalb der nächsten drei Jahre kein Anbieter eine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Download bereitstellt.

 

Im Kreis gibt es keine größeren weißen Flecken auf Stadtteil- bzw. Bezirksebene. Flächenhafte weiße Flecken sind überwiegend in Außenbereichen gegeben, wo nur wenige isolierte Einzelanschlüsse liegen. Diese Bereiche wurden mit den Kommunen einzeln besprochen, in der Regel ist hier allerdings die im Förderprogramm geforderte Wirtschaftlichkeit für einen konventionellen kabelgebundenen Ausbau nicht gegeben.

 

Es gibt jedoch in mehreren Ortslagen einzelne Teilgebiete oder Straßenzüge, die auch nach eigenwirtschaftlichen Ausbauten der Netzbetreiber nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sein werden. Für diese kleinräumigen, aber mit einer relevanten Zahl von Gewerbe- oder Privatanschlüssen ausgestatteten Gebiete werden derzeit durch die Verwaltung und die broadband academy Ausbauszenarien und dazugehörige Kosten erarbeitet. Das Ergebnis wird im Kreisausschuss am 21. September 2016 vorgestellt.

 

Ziel des Rhein-Kreises Neuss ist es, insgesamt im Kreisgebiet möglichst flächendeckend über verschiedene Techniken eine Anbindung von 100 Mbit/s. in Download zu erreichen. Im Zuge der Eigenausbauten der Netzbetreiber, ergänzt um ein mit dem Bundesprogramm Breitband gefördertes Ausbauprojekt könnte der Kreis sehr nahe an eine 100 % NGA-Versorgung kommen: Vielerorts würden mehr als 90 % der Anschlüsse eine Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s aufweisen können. Kreisweit könnten über 95 % der Anschlüsse das Breitbandziel des Bundes, 50 Mbit/s, erreichen. Die noch verbleibenden unterversorgten Anschlüsse würden im Bereich von 1 bis 2 % liegen.

 

 

 

5.        Sonstiges

 

5.1    Mitgliederversammlung der Gesundheitsregion Köln/Bonn

 

Am 13. Juni 2016 trafen sich die Mitglieder der Gesundheitsregion Köln/Bonn zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung im Kreissitzungssaal des Kreishauses in Grevenbroich.

Zunächst begrüßten Umwelt- und Gesundheitsdezernent Karsten Mankowsky als Hausherr und Landrat a.D. Werner Stump als Vorstandsvorsitzender die Teilnehmer. Anschließend bestritt im Wesentlichen Herr Professor Dr. Wolfgang Goetzke das Programm, indem er noch einmal die Struktur und wichtigsten Ziele des Verbundes erläuterte. Abschließend ging er auch auf die Perspektive der Gesundheitsregion ein und fasste die künftigen Vorhaben wie folgt zusammen:

·         Weiterführung der begonnenen Strategieberatung im Vorstand

·         Verstärkte Kommunikation mit den Verantwortlichen der Gebietskörperschaften der Region

·         Gezielte Erfassung und Transparenz der Interessen der Mitglieder durch jährliche standardisierte Abfrage, in Gesprächen, Veranstaltungen.

·         Problem- und anwendungsbezogen Wissen und Kompetenzen identifizieren und unterschiedlichen Wissenswelten erschließen (Netzwerkaktivitäten sollen beibehalten und verstärkt werden über Arbeitskreise, Begegnungsformate, Exkursionen),

·         Schaffung von (Prozess-) innovationen gemeinsam mit den Mitgliedern in den Handlungsfeldern: Digitalisierung, Integrierte Versorgung, Gesund älter werden und Betriebliches Gesundheitsmanagement, u.a. über Regionales Innovationsnetzwerk „Gesundes Altern“,

·         Clustermanagement Innovative Medizin.NRW (z.B. Planung einer internationalen Veranstaltung zum Thema „Wem gehören meine Gesundheitsdaten?“)

·         Begleitung von Modellvorhaben wie z.B. medizinische und pflegerische Versorgung im Oberbergischen Kreis

·         Realisierung von „Produkten“ z.B. Medizintechnik-Atlas (erste Print-Auflage erfolgt in Kürze)

·         (Personelle) Erweiterung und Stärkung einer Projekt GmbH

 

Die Gesundheitsregion Köln/Bonn weist momentan 140 Mitglieder auf. Hierbei handelt es sich vorwiegend um renommierte Unternehmen aus der Medizinwirtschaft und kommunale Gebietskörperschaften. Der Rhein-Kreis Neuss hat sich insbesondere mit der Wirtschaftsförderung und dem Gesundheitsamt der Gesundheitsregion zum 1.1.2016 angeschlossen. Zuvor war das Gesundheitsamt bereits assoziativer Partner im Arbeitskreis "Gesunde Region", welcher von Herrn Professor Dr. Ingo Froboese geleitet wurde.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde Herr Mankowsky zum Kassenprüfer bestellt.