Betreff
Veröffentlichung der Ergebnisberichte der WTG-Behörde im Internet
Vorlage
50/1519/XVI/2016
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Ende 2014 ist das novellierte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Erst rund ein Jahr später hat das zuständige Landesministerium durch Erlass den WTG-Behörden die Vorgaben für die Durchführung der Prüfungen in den verschiedenen Einrichtungstypen (Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen) bekannt gegeben.

 

Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, um wiederkehrende Regelprüfungen auf der Grundlage des WTG durchzuführen. Das Gesetz sieht vor, dass die wesentlichen Ergebnisse dieser Prüfungen im Internetportal der Kreise und kreisfreien Städte zu veröffentlichen sind. Der entsprechende, barrierefreie Vordruck für die Veröffentlichung wurde vom zuständigen Landesministerium Anfang Februar 2016 zur Verfügung gestellt, seine Anwendung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum WTG verbindlich.

 

Das neue Prüfverfahren wurde im Arbeitskreis der Einrichtungsleitungen der stationären Pflegeeinrichtungen am 17.02.2016 besprochen und diskutiert, um eine Transparenz des Verwaltungshandelns gegenüber den Einrichtungen zu gewährleisten. Eine entsprechende Veranstaltung für die Tagespflegeeinrichtungen, für die das gesamte Prüfgeschehen der WTG-Behörde neu ist, wurde am 22.08.2016 durchgeführt.

 

Seit April laufen nun die Regelprüfungen, so dass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen im Juni die ersten Ergebnisberichte im Internet veröffentlicht werden konnten. Die Berichte sind über den Link www.rhein-kreis-neuss.de/wtg zu finden. Das Sozialamt arbeitet derzeit mit dem Presseamt noch daran, die Berichte innerhalb des ebenfalls vollständig neuen Internetauftritts des Kreises noch besser zugänglich zu machen.