Betreff
Breitbandversorgung im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
61/1578/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zum Breitbandprojekt zur Kenntnis und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, im Auftrag der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss einen Antrag für Fördermittel für den Fördergegenstand nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015, in der überarbeiteten Version vom 20.06.2016, (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in Verbindung mit Nr. 3 der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.02.2016 (Landesrichtlinie) zu stellen


Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Dem Kreisausschuss wurde über den Sachstand des Projektes bereits in der Sitzung am 24. August 2016 berichtet.

 

Inzwischen wurde durch das Beratungsunternehmen des Kreises, die broadband academy GmbH, die Datenlage weiter analysiert und es wurden die verschiedenen Ausbaumodelle beleuchtet. Der Bund fördert zwei Modelle für einen öffentlich geförderten Breitbandausbau, namentlich das „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ und das „Betreibermodell“.

 

Beim Betreibermodell fördert der Bund eigene Aktivitäten der Kommunen. Diese führen dann Bauleistungen für die Errichtung einer neuen passiven Breitbandinfrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Das heißt, der Kreis würde eine Infrastruktur errichten und diese dann verpachten.

 

Im Rhein-Kreis Neuss ist das Betreibermodell nicht tragfähig, da die unterversorgten, auszubauenden Gebiete insgesamt sehr klein sind und verstreut im Raum liegen. Ein sinnvolles neues Netz wäre so nicht wirtschaftlich zu errichten. Zudem besteht im Kreis bereits durch die eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der Netzbetreiber ein dichtes Netz an Glasfaserinfrastrukturen (bereits errichtet oder in den kommenden 3 Jahren geplant), so dass kein Raum für ein weiteres öffentlich gefördertes Netz gegeben ist.

 

Daher lautet die Empfehlung der derzeit in Endbearbeitung befindlichen Studie und der Verwaltung, das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu wählen. In diesem Modell werden die Netzbetreiberunternehmen in einer Ausschreibung für die einzelnen Ausbaugebiete aufgefordert, ihre Wirtschaftlichkeitslücke zu benennen. Diese wird dann aus den Fördermitteln gedeckt, so dass die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, das betreffende Projektgebiet in eigener Leistung auszubauen. Für die oben beschriebene Situation im Rhein-Kreis Neuss ist das Wirtschaftlichkeitslückenmodell das wirtschaftlichere und zweckmäßigere.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Für die Beantragung einer Förderung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells wurden die voraussichtlichen Wirtschaftlichkeitslücken für die unterversorgten Bereiche berechnet. Die tatsächlichen Summen können davon abweichen, da sie sich erst nach einer Ausschreibung aus den Angeboten der sich um den Ausbau bewerbenden Netzbetreiber ergeben. Der von der Verwaltung gewählte Ansatz ist daher „auf der sicheren Seite“ gewählt, die tatsächlichen Kosten sollten darunter liegen.

 

Voraussetzung für eine Förderung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch Bund und Land ist die Gewährleistung eines kommunalen Eigenanteils von 10 %. Für die beiden Städte Grevenbroich und Korschenbroich wird wegen der Haushaltssicherung erwartet, dass der Eigenanteil durch die Aufstockung des Landesanteils bei 0 % liegt.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Rhein-Kreis Neuss den Eigenmittelbeitrag bereitstellt und den Fördermittelgebern gegenüber gewährleistet. Die Städte und Gemeinden erstatten dem Kreis den von ihm so vorfinanzierten Eigenmittelbeitrag nach Abschluss des Breitbandinfrastrukturprojektes auf ihrem Gemeindegebiet. Hierfür wird ein entsprechender Kooperationsvertrag mit den Städten und Gemeinden abgeschlossen werden, der sich derzeit in der Abstimmung befindet. Der erste Entwurf, der den Städten und Gemeinden zur Diskussion zugeleitet wurde und daher noch Änderungen unterliegen kann, ist in der Anlage zu finden.

 

Der aktuelle Stand des Projektes (Karte mit potentiellen Ausbaugebieten in der Anlage), die mit darauf aufbauend inzwischen den Städten und Gemeinden abgestimmten, vorgeschlagenen Projektgebiete, die vorgeschlagene Projektumsetzung, die Daten zum dementsprechenden Förderantrag und die voraussichtliche Höhe des Eigenmittelbeitrags werden in der Sitzung vorgestellt.