Betreff
Sachstandsbericht des Schulpsychologischen Dienstes
Vorlage
40/1600/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Schulpsychologische Dienst „unterstützt Schulen, Lehrkräfte, sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie Schülerinnen und Schüler und Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen. Der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Kreises Neuss ist dezentral organisiert, um dem unterschiedlichen regionalen Beratungs-, Fortbildungs- und Förderbedarf flexibel Rechnung zu tragen. Er beschäftigt sowohl psychologische als auch sozialpädagogische Fachkräfte, die mit verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten die Aufgaben kreisweit wahrnehmen.“

So lautet der Text in Stellenausschreibungen zur Beschreibung der Tätigkeiten des Schulpsychologischen Dienstes des Rhein-Kreises Neuss, seit einigen Jahren eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss und des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW hat aufgrund der hohen Zuwanderung in der Region in den schulpsychologischen Beratungsstellen einen erhöhten Beratungs- und Fortbildungsbedarf für die schulische Integration durch Bildung festgestellt und deshalb schulpsychologische Stellen zum Schuljahr 2016/17 ausgeschrieben und besetzt. Auch für den Rhein-Kreis Neuss konnte eine Fachkraft gewonnen werden, deren Aufgabe die schulpsychologische Unterstützung der Integration durch Bildung für neu zugewanderte Menschen, d. h. Geflüchtete und Menschen in vergleichbaren Lebenslagen sein wird. Das Aufgabengebiet beinhaltet die intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen, u.a. in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen und Lehrkräftefortbildungen.

 

Über Beratung, Diagnostik und Förderung im Einzelfall hinaus gewichtet der Schulpsychologische Dienst bereits seit Jahren die Maßnahmen im präventiven und multiplikatorischen Bereich und macht vielfältige Unterstützungsangebote.

 

In diesem Jahr erscheint erstmalig eine eigene Broschüre Fortbildung im Schuljahr 2016/2017 mit dem Gesamtprogramm und allen Ausschreibungen des Schulpsychologischen Dienstes. Teilnehmen können Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte an Schulen.

 

Die Veranstaltungsreihe der schulpsychologischen „Elternschule“ wird ebenso im neuen Schuljahr fortgesetzt. Im letzten Jahr legte der Schulpsychologische Dienst den Bericht über „10 Jahre Elternschule“ vor und kennzeichnet damit die Elternarbeit als einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeiten.

Der direkte Zugang zur Beratung findet über persönliche und telefonische Sprechtage in den Beratungsstellen oder Schulen statt, an denen Ratsuchende gemeinsam mit den Fachkräften nach Lösungswegen suchen können. Diese Möglichkeiten zur Beratung wurden in 2015 über 1500-mal in Anspruch genommen.

Über Anfragen, d.h. einmalige Gespräche, hinaus gehende Diagnostik, Beratung und ggf. längerfristige Förderung werden im schulpsychologischen Kernbereich angeboten, d. h. bei Teilleistungsschwierigkeiten (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen), an den Schnittstellen "Einschulung und Wechsel zur weiterführenden Schule“ sowie bei besonderen Begabungen und bei sozialen Verhaltensauffälligkeiten in der Schule: 2015 420 Einzelfälle.

Die Teilleistungsschwierigkeiten rangieren traditionell auf den ersten Plätzen, gefolgt von auffälligem Verhalten in der Schule/Mobbing/Schulschwänzen, aber auch Fragen zur besonderen Begabung, Schullaufbahn und zu Schulleistungen. Bei allen Fragestellungen spielen die Themen Inklusion und Integration/Migration eine zunehmende Rolle.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben stehen nun 6 kommunale und 3 landespsychologische Stellen sowie die zusätzliche (zunächst halbe) landesschulpsychologische Stelle und 3 kommunale Stellen für Sozialpädagoginnen zur Verfügung.