Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Schulpsychologische Dienst „unterstützt Schulen, Lehrkräfte, sowie in den
Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und
Erziehungsauftrags sowie Schülerinnen und Schüler und Eltern bei Schulproblemen
und Erziehungsfragen. Der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Kreises Neuss
ist dezentral organisiert, um dem unterschiedlichen regionalen Beratungs-,
Fortbildungs- und Förderbedarf flexibel Rechnung zu tragen. Er beschäftigt
sowohl psychologische als auch sozialpädagogische Fachkräfte, die mit
verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten die Aufgaben kreisweit wahrnehmen.“
So lautet der Text
in Stellenausschreibungen zur Beschreibung der Tätigkeiten des
Schulpsychologischen Dienstes des Rhein-Kreises Neuss, seit einigen Jahren eine
gemeinsame Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss und des Landes
Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW hat aufgrund der hohen Zuwanderung in der
Region in den schulpsychologischen Beratungsstellen einen erhöhten Beratungs-
und Fortbildungsbedarf für die schulische Integration durch Bildung festgestellt
und deshalb schulpsychologische Stellen zum Schuljahr 2016/17 ausgeschrieben
und besetzt. Auch für den Rhein-Kreis Neuss konnte eine Fachkraft gewonnen
werden, deren Aufgabe die schulpsychologische Unterstützung der Integration
durch Bildung für neu zugewanderte Menschen, d. h. Geflüchtete und Menschen in
vergleichbaren Lebenslagen sein wird. Das Aufgabengebiet beinhaltet die
intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen, u.a. in Form von
Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen und Lehrkräftefortbildungen.
Über Beratung,
Diagnostik und Förderung im Einzelfall hinaus gewichtet der Schulpsychologische
Dienst bereits seit Jahren die Maßnahmen im präventiven und multiplikatorischen
Bereich und macht vielfältige Unterstützungsangebote.
In diesem Jahr
erscheint erstmalig eine eigene Broschüre Fortbildung im Schuljahr 2016/2017 mit dem Gesamtprogramm und allen
Ausschreibungen des Schulpsychologischen Dienstes. Teilnehmen können Lehrkräfte
und andere pädagogische Fachkräfte an Schulen.
Die Veranstaltungsreihe der schulpsychologischen „Elternschule“ wird
ebenso im neuen Schuljahr fortgesetzt. Im letzten Jahr legte der
Schulpsychologische Dienst den Bericht über „10 Jahre Elternschule“ vor und
kennzeichnet damit die Elternarbeit als einen weiteren Schwerpunkt seiner
Tätigkeiten.
Der direkte
Zugang zur Beratung findet über persönliche und telefonische Sprechtage in den
Beratungsstellen oder Schulen statt, an denen Ratsuchende gemeinsam mit den
Fachkräften nach Lösungswegen suchen können. Diese Möglichkeiten zur Beratung
wurden in 2015 über 1500-mal in Anspruch genommen.
Über Anfragen,
d.h. einmalige Gespräche, hinaus gehende Diagnostik, Beratung und ggf.
längerfristige Förderung werden im schulpsychologischen Kernbereich angeboten,
d. h. bei Teilleistungsschwierigkeiten (Lesen, Rechtschreiben, Rechnen), an den
Schnittstellen "Einschulung und Wechsel zur weiterführenden Schule“ sowie
bei besonderen Begabungen und bei sozialen Verhaltensauffälligkeiten in der
Schule: 2015 420 Einzelfälle.
Die
Teilleistungsschwierigkeiten rangieren traditionell auf den ersten Plätzen,
gefolgt von auffälligem Verhalten in der Schule/Mobbing/Schulschwänzen, aber
auch Fragen zur besonderen Begabung, Schullaufbahn und zu Schulleistungen. Bei
allen Fragestellungen spielen die Themen Inklusion und Integration/Migration
eine zunehmende Rolle.
Zur Bewältigung
dieser Aufgaben stehen nun 6 kommunale und 3 landespsychologische Stellen sowie
die zusätzliche (zunächst halbe) landesschulpsychologische Stelle und 3
kommunale Stellen für Sozialpädagoginnen zur Verfügung.