Betreff
Unterhaltsvorschussleistungen
Vorlage
51/1662/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Leitfaden zum Unterhaltsvorschuss zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Alleinerziehende, die die Erziehung und Betreuung mindestens eines Kindes alleine sicherstellen und die finanziell unterstützt werden sollen, wenn der andere – sog. „familienferne“ – Elternteil nicht oder sehr unregelmäßig Unterhalt zahlt. Die Fallzahlen lagen in den letzten Jahren zwischen 230 und 280 Fällen jeweils zu bestimmten Stichtagen.

Grundsätzlich wird versucht, die Leistung durch Heranziehung des anderen Elternteiles zumindest teilweise wieder zurückzuholen. Die entsprechenden Maßnahmen können sich über einige Jahre hinziehen. Die Maßnahmen der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des Kreisjugendamtes zeigen jedoch Wirkung: Während die landesweite Rückholquote zuletzt bei etwa 19 % lag, liegt sie beim KJA derzeit bei 24 %, eine bis zu 12 % höhere Quote als landesweit wird seit Jahren erzielt. Die Zahl der Heranziehungsfälle liegt seit Jahren zwischen 580 und 730 Fällen.

 

Die UVK des Rhein-Kreises Neuss ist zurzeit mit anderthalb Stellen des mittleren Dienstes besetzt. Zur Überprüfung der Arbeitssituation in der UVK sowie auf Grund der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen wurden die Arbeitsstrukturen und –abläufe im Laufe des Jahres 2016 von den beteiligten Kolleginnen überprüft.

 

Zur Darstellung der Umsetzung der in der UVK anfallenden Tätigkeiten und um Arbeitsschritte und Qualitätsstandards bei deren Ausübung verbindlich festzuschreiben, wurde von den Mitarbeiterinnen der UVK ein Leitfaden entwickelt.

Dieser Leitfaden ist im Anhang beigefügt.