Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt eine grundlegende Fortschreibung des
1. Nahverkehrsplans aus dem Jahre 1997, letzte Fortschreibung aus dem Jahr
2008.
Nach § 8 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis zur Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen,
der bei Bedarf fortzuschreiben ist. Die Änderungen des Rechtsrahmens zum ÖPNV
und zur Gestaltung des Wettbewerbs auf der EU-, Landes- und Bundesebene
erfordern eine grundlegende Fortschreibung.
Die Fortschreibung soll mit Unterstützung eines Gutachterbüros
erfolgen. Es wurden Gutachterbüros, die bereits Erfahrungen bei der
Fortschreibung und Aufstellung von Nahverkehrsplänen im Raum des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr haben, aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Angebote
liegen zurzeit noch nicht vor.
Zur Finanzierung der Fortschreibung stehen Mittel aus § 11 Abs. 2
ÖPNV-Gesetz NRW zur Verfügung (ÖPNV-Pauschale). Die Mittel sind im Haushalt für
das Produkt 1.100.090.511.011 etatisiert.
Nach den Bestimmungen des ÖPNV-Gesetzes NRW und des Förderbescheids des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR ist die ÖPNV-Pauschale für eigene Zwecke des
öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden.