Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
61/1683/XVI/2016
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt eine grundlegende Fortschreibung des 1. Nahverkehrsplans aus dem Jahre 1997, letzte Fortschreibung aus dem Jahr 2008.

 

Nach § 8 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der bei Bedarf fortzuschreiben ist. Die Änderungen des Rechtsrahmens zum ÖPNV und zur Gestaltung des Wettbewerbs auf der EU-, Landes- und Bundesebene erfordern eine grundlegende Fortschreibung.

 

Die Fortschreibung soll mit Unterstützung eines Gutachterbüros erfolgen. Es wurden Gutachterbüros, die bereits Erfahrungen bei der Fortschreibung und Aufstellung von Nahverkehrsplänen im Raum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr haben, aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Angebote liegen zurzeit noch nicht vor.

 

Zur Finanzierung der Fortschreibung stehen Mittel aus § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW zur Verfügung (ÖPNV-Pauschale). Die Mittel sind im Haushalt für das Produkt 1.100.090.511.011 etatisiert.

Nach den Bestimmungen des ÖPNV-Gesetzes NRW und des Förderbescheids des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR ist die ÖPNV-Pauschale für eigene Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden.