Betreff
Verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1696/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institute for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten prognostizierte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2016 auch tatsächlich gegeben ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des durch das GEPA NRW novellierten Landespflegerechtes in Oktober 2014 haben die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen das Instrument der Pflegebedarfsplanung zurück erhalten. In der Sitzung des Kreistages am 16.12.2014 hat der Rhein-Kreis Neuss mit dem einstimmigen Beschluss für eine „Verbindliche Bedarfsplanung“ diese Möglichkeit schnell aufgegriffen, um einem weiteren unkontrollierten Wachstum des Angebotes im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen Einhalt zu gebieten. Den gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich zu fassenden Beschluss hat der Kreistag am 15.12.2015 erneut gefasst, um auch für das Jahr 2016 über eine verbindliche Bedarfsplanung zu verfügen.

 

Die Verwaltung hat neben der Entwicklung des Angebotes die tatsächliche Auslastung der stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig abgefragt. Zum Stichtag 15.11.2016 ergab sich dabei folgendes Bild:

 

 

 

Eine Liste der in Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen ist in Anlage beigefügt. In Planung befindet sich lediglich eine Einrichtung mit 40 Plätzen in Neuss-Norf.

 

Auch im Jahr 2016 hat es erneut Anfragen und Interessenbekundungen von Investoren und Betreibern zur Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen gegeben. Der Hinweis der Verwaltung auf die vom Kreistag verabschiedete Bedarfsplanung hat in allen Fällen dazu geführt, dass keines der angedachten Projekte konkret weiterverfolgt wurde.

 

In der Sitzung der Kommission Silberner Plan am 13.07.2016 wurde die Gesamtthematik beraten. Der Empfehlung der Kommission zur Vergabe der Erstellung einer „Örtlichen Planung“ gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) an ein externes Institut ist der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 14.09.2016 einstimmig gefolgt.

 

Da es sich bei dieser Vergabe um eine außerplanmäßige Aufwendung im Sinne von § 83 der Gemeindeordnung (GO) handelt, wird die Verwaltung dem Kreistag einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen, bevor eine Ausschreibung getätigt wird.

 

Die tatsächliche Erarbeitung der umfangreichen „Örtlichen Planung“ wird somit im Jahr 2017 stattfinden. Für den Zeitraum dieser Erarbeitung sollte weiterhin der Neubau stationärer Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet an eine durch die Verwaltung auszusprechende Bedarfsbestätigung gekoppelt bleiben. Hierfür ist, wie bereits oben ausgeführt, ein jährlicher Beschluss des Kreistages notwendig.

 

Der Beschlussvorschlag entspricht vollinhaltlich dem Beschluss des Kreistages vom 15.12.2015 und basiert mit der Pflegebedarfsanalyse der Institute for Health Care Buisness GmbH (hcb) auf der weiterhin aktuellsten Datenbasis, die der Verwaltung zur Verfügung steht. Durch die Formulierung des Beschlussvorschlages wird klargestellt, dass nicht nur die Prognosedaten zu der Entscheidung des Kreistages führen, sondern auch die reale Situation auf dem Angebotsmarkt.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 01.12.2016 dem Kreistag einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.