Betreff
10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss - (Anpassung des Naturschutz-gebietes „Uedesheimer Rheinbogen“ gem. FFH - Richtlinie)
hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Natur-schutzverbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses der 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss - durch den Kreistag.
Vorlage
61/1727/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom November 2016 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 

Die Anlagen sind zudem in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 21.12.2011 gem. § 27 und § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung der 10. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – beschlossen.

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).

 

Gegenstand der Beteiligung war der gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen Beteiligung angepasste Entwurf. Es wurden aufgrund von Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 27a und 27b Landschaftsgesetz NRW, geringfügige textliche Änderungen vorgenommen. Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 05.09. bis 30.09.2016.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung keine Änderung für den Satzungsentwurf der 10. Änderung des LP I (Anlage 3).

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: