Betreff
7. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich - (Anpassung des Naturschutzgebietes "Die Buersbach" gem. FFH-Richtlinie)
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Satzungsbeschluss der 7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meer-busch/Kaarst/Korschenbroich - durch den Kreistag
Vorlage
61/1738/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 7. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – . und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom November 2016 (Anlage 3) als Satzung.

 

Anlage 1 (Entwurf 7. Änderung LP III zur Auslegung) und Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 29.11.2016 zu entnehmen. Die Anlagen sind zudem dort in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 21.12.2011 gem. § 27 und § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung der 7. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III – Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich – beschlossen.

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Gegenstand der Beteiligung war der gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen Beteiligung angepasste Entwurf. Es wurden aufgrund von Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 27a und 27b, textliche Änderungen vorgenommen. Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 05.09. bis 30.09.2016.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung keine Änderung für den Satzungsentwurf der 7. Änderung des LP III (Anlage 3).

 

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Kreistag folgende Beschlussfassung: