Betreff
Verbesserung der Wohnsituation für Menschen mit Behinderung - Antrag der CDU und FDP Kreistagsfraktionen vom 12.10.2016
Vorlage
50/1745/XVI/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Der Antrag vom 12.10.2016 der Fraktionen der CDU und FDP Fraktionen ist beigefügt. Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten und Wege, wie die Wohnsituation für Menschen mit Behinderung verbessert werden kann, aufzuzeigen und deren Umsetzung in die Wege zu leiten.

 

 

 

Die Thematik wurde bereits im Inklusionsworkshop des Rhein-Kreises Neuss am 03.06.2016 behandelt. Im Workshop wurden folgende Zielvorstellungen formuliert:

 

Nr. 35 – Betreutes Wohnen

 

In Abstimmung mit den Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen wird der Rhein-Kreis Neuss den Ausbau des betreuten Wohnens unterstützen. Hierbei ist darauf zu achten, dass in den Wohnvierteln keine Konzentrationen entstehen. Zur Umsetzung ist der Silberne Plan fortzuschreiben.

 

Nr. 36 – Bauen von behindertengerechten Wohnungen in zentralen Lagen

 

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Interessensgruppen bei der Suche nach innerstädtischen unbebauten Grundstücken. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme im Kreisgebiet durchgeführt und fortgeschrieben.

 

Die Umsetzung dieser Ziele ist in Arbeit.

 

Die Fortschreibung des Silbernen Planes erfolgt in Form der nunmehr nach § 7 APG vorgeschriebenen „Örtlichen Planung“, siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 5, wobei diese allerdings einen Schwerpunkt auf die Pflegebedarfsplanung legt. Die Wohnraumsituation behinderter Menschen und deren spezifischer Bedarf kann hier als Exkurs, auch unter dem Quartiersaspekt, ebenfalls aufgegriffen und behandelt werden.

 

Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück, z.B. für ein größeres Wohnbauprojekt für Betreutes Wohnen für behinderte Menschen, kann ein sog. Baulückenkataster hilfreich sein. Das Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises Neuss hat dieses bereits exemplarisch für die Städte Neuss und Grevenbroich angefertigt. Bei der Suche der „geeigneten Flächen“ sind dabei folgende Kriterien besonders ausgewertet worden: Sozialstruktur, Altersstruktur, Nahversorgungsabdeckung, Hilfseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Planungsrechtliche Ausweisung, Eigentumsverhältnisse. Bauinteressenten können sich beim Kreis entsprechend beraten lassen.

 

 

Für Leistungen an behinderte Menschen rund um das Thema „Wohnen“ nach den §§ 53, 54 SGB XII i.V.m § 55 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SGB IX liegt die sachliche Zuständigkeit beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Landschaftsverband Rheinland (LVR).

 

Das zum 01.07.2016 in Kraft getretene „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ – Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) hat im Rahmen der beabsichtigten Schnittstellenbereinigung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger zudem dazu geführt, dass den Landschaftsverbänden die bereits seit 2003 auf der Basis von Verordnungen wahrgenommene Zuständigkeit für die ambulanten Wohnhilfen endgültig zugewiesen wurde. Der LVR verfolgt seit Jahren die Umsteuerung hin zu einer passgenauen Hilfegewährung und hat – im Interesse der betroffenen behinderten Menschen und mit dem Effekt erheblicher Aufwandsvermeidung – stationäre Wohnplätze in ambulant betreutes Wohnen umgewandelt. Ambulante Wohnformen ermöglichen das selbstbestimmte Leben in besonderer Weise, weil im Sinne einer eigenen Lebensführung und Lebensgestaltung dem Inklusionsgedanke entsprochen wird.

 

Im Rhein-Kreis Neuss sind zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 945 Plätze in stationären Wohnformen vorhanden. Für ambulante Wohnformen (betreutes Wohnen) wurden 1.009 Leistungsanträge bewilligt.

Im Jahr 2005 betrug das Verhältnis noch 1.054 Heimplätze zu 238 Fälle im ambulanten Wohnen.

 

Auf der Homepage des LVR wird dazu folgendes ausgeführt:

 

Der Landschaftsverband Rheinland ist im Rahmen der Eingliederungshilfe für Hilfen zur Wohnunterstützung im ambulanten, teil-stationären und vollstationären Bereich zuständig. Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Der LVR begleitet sie bei den ersten Schritten.

Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung fällt es schwer einzuschätzen, was sie sich zutrauen können. Oft sind sie unsicher, ob das Leben in einer eigenen Wohnung, alleine oder gemeinsam mit anderen, sie vielleicht überfordern könnte. Deshalb ist wichtig: Niemand geht ohne Vorbereitung und Unterstützung den Weg in das selbstständige Wohnen.

In der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft wohnt nur, wer das auch wirklich möchte. Der LVR begleitet Menschen mit Behinderung auf diesem Weg und bietet ihnen umfassende Beratung im Rahmen des individuellen Hilfeplan-Verfahrens an.

In einem ausführlichen Gespräch wird festgestellt, welche Wohnform im Einzelfall die Richtige ist. Dies kann ein Wohnheim sein oder das ambulant betreute und selbstständige Wohnen. Wer das Hilfeplangespräch führt, bestimmt die leistungsberechtigte Person selbst. Es kann der Betreuer oder ein Angehöriger sein oder auch ein vertrauter Mitarbeiter aus der bisherigen Einrichtung.

Im Rheinland gibt es über 500 Anbieter für ambulante Hilfen und Unterstützungsleistungen rund um das selbstständige Wohnen. Der LVR überprüft alle Anbieter auf ihre Qualität, bevor er ihnen die Zulassung erteilt. Die Wahl des Anbieters treffen die Menschen mit Behinderung selbst. Bei der Auswahl des geeigneten Anbieters sowie bei Fragen oder Problemen helfen die Beratungsstellen des LVR: die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (kurz: KoKoBe) und die Sozialpsychiatrischen Zentren (kurz: SPZ). Diese Beratungsstellen finden sich überall im Rheinland. Dort erhalten Sie Information über die verschiedenen Anbieter des Betreuten Wohnens in der jeweiligen Region.