Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag beschließt, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich und
dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die
Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich durch den
Rhein-Kreis Neuss".
Sachverhalt:
Im
Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit hat der Rhein-Kreis Neuss im Sommer 2016
die Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Kaarst gegen eine
Fallpauschale von 21 Euro pro Antrag übernommen. Die Stadt Kaarst hat bisher
auch die Beihilfeanträge der Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes
bearbeitet. Für die Kooperation mit dem Zweckverband ist eine gesonderte
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich.
Die
Verbandsversammlung hat dem Abschluss der Vereinbarung in ihrer Sitzung am 23.11.2016
zugestimmt.
In
der Beihilfestelle des Rhein-Kreises Neuss erfolgt inzwischen die Bearbeitung
für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie teilweise für
Landesbedienstete. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und
wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Kaarst bedeutet die
Beihilfebearbeitung für nur wenige Bedienstete des
Volkshochschul-Zweckverbandes eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das
Beihilferecht sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert.
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.