Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Volkshochschulzweckverband Kaarst-Korschenbroich über die Durchführung der Beihilfebearbeitung
Vorlage
ZS2/1786/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss".


Sachverhalt:

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit hat der Rhein-Kreis Neuss im Sommer 2016 die Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Kaarst gegen eine Fallpauschale von 21 Euro pro Antrag übernommen. Die Stadt Kaarst hat bisher auch die Beihilfeanträge der Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes bearbeitet. Für die Kooperation mit dem Zweckverband ist eine gesonderte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich.

 

Die Verbandsversammlung hat dem Abschluss der Vereinbarung in ihrer Sitzung am 23.11.2016 zugestimmt.

 

In der Beihilfestelle des Rhein-Kreises Neuss erfolgt inzwischen die Bearbeitung für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie teilweise für Landesbedienstete. Diese hohe Fallzahl ermöglicht eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Für die Stadt Kaarst bedeutet die Beihilfebearbeitung für nur wenige Bedienstete des Volkshochschul-Zweckverbandes eine unverhältnismäßig hohe Belastung, da das Beihilferecht sehr komplex ist und das Vorhalten von Spezialwissen erfordert.

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.