Betreff
II. Verzeichnis Über-/Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2016/2017
Vorlage
20/1789/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag genehmigt die im zweiten Verzeichnis 2016/2017 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 53 der Kreisordnung (KrO) NRW in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung (GO) NRW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Kreistag keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages; im Übrigen sind sie dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2001 folgendes beschlossen:

 

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NRW (alt) sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:

 

a)    bei freiwilligen Ausgaben bis           5.000,00 EUR

b)   bei Pflichtausgaben bis                  250.000,00 EUR

 

Bis zum Erlass einer anderslautenden Regelung finden diese Erheblichkeitsgrenzen auch für die Haushaltsführung nach den Regelungen des NEUEN KOMMUNALEN FINANZMANAGEMENTS Anwendung.

 

Über die im Haushaltsjahre 2016/2017 seit dem 28.09.2016 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde das zweite Verzeichnis erstellt.