Betreff
Metropolregion Rheinland
Vorlage
010/1812/XVI/2016
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag begrüßt die Gründung der Metropolregion Rheinland e. V. Dies ist ein wichtiger Schritt die regionale Zusammenarbeit auszubauen und das Rheinland, das aus nationaler und internationaler Perspektive als ein Wirtschaftsraum wahrgenommen wird, neben den bereits existierenden europäischen Metropolregionen, insbesondere der Metropole Ruhr, zu etablieren und das Rheinland im regionalen, nationalen und internationaler Wettbewerb wirkungsmächtig zu positionieren. Er beschließt daher grundsätzlich den Beitritt und ermächtigt den Kreisausschuss nach Vorlage der Vereinssatzung den Beitritt final zu beschließen, sofern Satzung und Rahmenbedingungen für den Kreis akzeptabel sind.

 

Der Kreistag hält es dafür für erforderlich, dass der Metropolregion Rheinland e. V. strukturell effektiv ausgestaltet wird. Daher sollte die politische Beteiligung durch Rückkopplung der jeweiligen Vertreter in die entsendenden Gebietskörperschaften erfolgen. Dier Einbindung aller politisch relevanten Kräfte in den Prozess und die Arbeit der Metropolregion Rheinland soll zudem über ein Modell ähnlich der Zusammensetzung der Landschaftsversammlung oder der Regionalräte erfolgen.

 

Da die Stadt Duisburg und der Kreis Wesel zum Rheinland gehören und eine wichtige Scharnierfunktion zum Ruhrgebiet ausüben, sollen sie, solange sie der Metropole Ruhr/dem RVR angehören, einen Gaststatus erhalten. Mit dem rechtskräftigen Beschluss zum Austritt aus der Metropole Ruhr/dem RVR werden sie Mitglied des Vereins.


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss begrüßt die Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland. Dies ist ein wichtiger notwendiger Schritt, um das Rheinland, als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum im regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb der Regionen zu positionieren.

 

Dies bekräftigte er in seiner Sitzung am 28.09.2016.Gleichzeitig formulierte er jedoch eine Reihe von Anregungen zum bisher vorgelegten Satzungsentwurf, insbesondere zur politischen Beteiligung, zur Finanzierung, zum Aufgabenspektrum und zum Status der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel, die Landrat Petrauschke in die Steuerungsgruppe einbrachte:

 

Im Hinblick auf das Aufgabenspektrum sollte die Metropole Rheinland mittelfristig Aufgaben, die heute von bestehenden Institutionen und Zusammenschlüssen bearbeitet werden und die auf Ebene der Metropolregion zielführender bearbeitet werden können, wahrnehmen bzw. diese von den Aufgabenträgern an die Metropolregion übertragen werden.

 

Alle Gebietskörperschaften des Rheinlandes sind eingeladen, sich dem Verein

Metropolregion Rheinland anzuschließen. Da Standortmarketing und Fördermittelakquise die wesentliche Aufgabe der Metropolregion sein wird, erscheint eine klare Abgrenzung zu anderen Metropolregionen, insbesondere der Metropole Ruhr, sinnvoll. Vor diesem Hintergrund ist eine Vollmitgliedschaft der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel noch näher zu diskutieren. Da die Stadt Duisburg und der Kreis Wesel zum Rheinland gehören, aber auch eine wichtige Scharnierfunktion zum Ruhrgebiet ausüben, sollen sie, solange sie der  Metropole Ruhr/dem RVR angehören, einen Gaststatus erhalten.

 

Bezüglich der Finanzierung des Geschäftsbetriebes der geplanten Vereinsstruktur ist auf ein ausgewogenes Kosten-Leistungsverhältnis zu achten. Es müssen arbeitsfähige Strukturen etabliert werden ohne den dafür notwendigen Finanzrahmen zu überziehen.

 

Am 05.12.2016 fand eine weitere Sitzung der Steuerungsgruppe der Metropolregion Rheinland statt.

 

Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Stadt Duisburg und des Kreises Wesel wurde beschlossen, dass die Entscheidung bezüglich einer Vollmitgliedschaft oder eines Gaststatus auf der Vollversammlung der Metropolregion Rheinland am 12.01.2017 getroffen wird. Als Entscheidungsgrundlage hierfür wird der Satzungsentwurf in 2 Varianten erarbeitet.

 

Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung wurde eine Erhöhung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter aus dem politischen Gremien beschlossen. Die Städte und Kreise sollen durch die Hauptverwaltungsbeamtinnen bzw. den Hauptverwaltungsbeamten sowie 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Rates bzw. Kreistages vertreten sein. Der Landschaftsverband Rheinland wird durch seine Direktorin bzw. seinen Direktor sowie 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten sein. Die Kammern entsenden bis zu 6 Vertreterinnen bzw. Vertreter.

 

Der Vorstand soll um insgesamt 8 politische Vertreterinnen und Vertreter ergänzt werden, davon je 4 aus Räten und 4 aus Kreistagen.

 

Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass der Vorstand einen geschäftsführenden Vorstand einsetzen kann. Die Arbeitsteilung zwischen Vorstand und geschäftsführenden Vorstand und die konkrete Abgrenzung der Aufgaben zum Lenkungskreis soll in einer Geschäftsordnung geregelt werden.

 

Die beigefügte Grafik gibt eine Übersicht über den aktuell geplanten Gesamtaufbau der Strukturen für die Metropolregion Rheinland.

 

Die Metropolregion Rheinland e. V. soll über ein Budget von 800.000 €/a verfügen. Der Kreis wäre mit 20.000 €/a an der Finanzierung des Budgets beteiligt.

 

Am 10.01.2017 wird die nächste Sitzung der Steuerungsgruppe in Köln stattfinden. Am 12.01.2017 findet die Vollversammlung im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln statt. Im Anschluss an die Vollversammlung werden die Bezirksregierungen die Einladung für die Gründungsversammlung versenden, die einen einheitlichen Textvorschlag zur Vorlage für die politischen Gremien sowie die Entwürfe der Satzung und des Arbeitsprogramms enthalten wird.