Betreff
Bestellung von Schriftführern/Schriftführerinnen
Vorlage
010/1821/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i. V. m. § 52 Abs. 3 KrO NRW und § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Landrat und von einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter sein. Die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die Dauer der Wahlperiode erfolgen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 09.03.2016 wurde Frau Annika Geppert zur Schriftführerin und als Frau Astrid Zielke zu ihrer Stellvertreterin benannt.

Aufgrund personeller Veränderungen ist eine Umbenennung erforderlich.