Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
II/1823/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Modellprojekt zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Der Rhein-Kreis Neuss ist als eine von bundesweit 24 Kommunen für die Teilnahme an einem Modellprojekt der Bertelsmann-Stiftung zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgewählt worden.

Das Modellprojekt umfasst eine professionelle und bedarfsorientierte Prozessbegleitung und ist auf eine Dauer von maximal 9 Monaten angelegt. Ziel ist die Optimierung von Prozessen und Strukturen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Die teilnehmenden Kommunen werden sich zudem untereinander austauschen und externen Input sowie Methoden-Wissen auch von internationalen Partnern der Bertelsmann-Stiftung aus Kanada und den USA erhalten. Für die Teilnahme wurden vor allem Kommunen ausgewählt, die sich bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt auch bislang schon besonders engagiert haben.

Das Projekt wird finanziert durch die JP Morgan Chase Foundation und durchgeführt in Kooperation mit dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten IQ-Netzwerk.

 

Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat nun die ihr im Rahmen der Einführung einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gegebene Möglichkeit genutzt, mit einer Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) die landesinterne Verteilung der anerkannten Flüchtlinge zu regeln.

Für die Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen in die Kommunen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. In der Regel soll die Zuweisung in die Kommunen direkt aus der Landeseinrichtung und gemeinsam mit der Zustellung des Anerkennungsbescheides des BAMF durchgeführt werden.

Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt anhand eines Verteilschlüssels, der bestimmte integrative Aspekte, insbesondere die in § 12a Abs. 3 AufenthG genannten Integrationskriterien des Wohnungs- und des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, berücksichtigt.

Bei der Berechnung des Verteilschlüssels eine Integrationsquote gemeindebezogen gebildet. Basis dafür sind die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (zu 80 %), deren Fläche (zu 10 %) und entsprechende Arbeitslosigkeitsdaten (zu 10 %). Von der auf dieser Grundlage ermittelten Zuweisungsquote erfolgt ein Abzug (von 10 %) für Gemeinden, die eine besondere Wohnungsmarktbelastungssituation aufweisen (orientiert am Merkmal, ob die Gemeinde ein Gebiet nach § 1 MietbegrenzVO NRW ist). Ein weiterer Abzug (von 10 %) erfolgt für diejenigen Gemeinden, deren Einwohneranteil aus der Gruppe der sog. „EU-11“-Staatsbürger im SGB II-Bezug mindestens 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Bei Letzteren handelt es sich um Staatsbürger der im Rahmen der EU-Osterweiterung schrittweise hinzugekommenen 11 neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn).

Zur Berücksichtigung der individuellen Situation der Kommunen schließt die Bezirksregierung Arnsberg Zielvereinbarungen mit den Kommunen ab.

Bezogen auf die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss wird lediglich bei den Städten Meerbusch und Neuss ein 10-prozentiger Abschlag aufgrund der Wohnungsmarktbelastungssituation berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich für die Kommunen folgende Quoten:

Dormagen:              0,34 %
Grevenbroich:          0,34 %
Jüchen:                   0,16 %
Kaarst:                             0,23 %
Korschenbroich:       0,19 %
Meerbusch:             0,26 %
Neuss:                    0,67 %
Rommerskirchen:      0,11 %
Rhein-Kreis Neuss:           2,3 %

Der Verteilschlüssel ist insbesondere für die Haushaltsplanungen von Bedeutung, da die Personen aufgrund des anerkannten Asylantrages unmittelbar in den Rechtskreis des SGB II fallen.

Von Seiten des Landkreistags NRW wird der Verteilschlüssel kritisiert, da er die kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zu dem Verteilschlüssel des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) stärker belastet. Nach dem FlüAG NRW sind 63 % aller Flüchtlinge auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt worden, nach der neuen Wohnsitzregelungsverordnung sind dies 69 %. Dem Vorschlag des Landkreistag NRW sich bei der Verteilung nach der Gewichtung des Königsteiner Schlüssels (2/3 Steuerkraft, 1/3 Einwohner) zu orientieren, wurde nicht gefolgt.

Die Erfüllungsquoten stellen sich im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Stichtag 29. Novenber 2016 wie folgt dar:

Im Rhein-Kreis Neuss liegen die Erfüllungsquoten der Stadt Neuss – hier insbesondere auch wegen der Nichtberücksichtigung von Landeseinrichtungen - sowie der Gemeinde Rommerskirchen bei unter 50 Prozent. In den Städten Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie der Gemeinde Jüchen liegt die Erfüllungsquote zwischen 50 und 99 Prozent. In diesen Kommunen ist daher aktuell mit weiteren Flüchtlingszuweisungen zu rechnen. Die Stadt Dormagen hat ihre Aufnahmequote erfüllt.

 

Jahresstatistik 2016 der Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss

Im Dezember 2016 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des  Rhein-Kreis Neuss (umfasst die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen) insgesamt 4.710 Asylbewerber gemeldet. Gegenüber dem Jahresbeginn bedeutet dies einen Anstieg um 326 Personen.

Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen konnte dabei in den letzten Monaten deutlich gesenkt werden. Waren dies im Juni noch 673 Personen, so ist die Zahl im Dezember 2016 auf 491 gesunken.

Im Jahr 2016 sind insgesamt 173 Personen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerhörde des Rhein-Kreis Neuss freiwillig ausgereist. 32 Personen wurden abgeschoben, dazu gab es 15 Abschiebungsversuche. Diese Zahlen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Monate:

2016

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Freiw. Ausreisen

23

14

34

36

1

1

11

1

13

18

6

5

Abschiebungen

1

1

1

0

1

1

0

6

1

1

9

10

Abschiebungs-versuche

2

6

2

0

0

0

1

1

1

0

2

0