Vorlage
50/1839/XVI/2017
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Über das Bildungs- und Teilhabepaket wurden Anfang 2012 im Rhein-Kreis Neuss 26 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiterinnen (BuT) mit insgesamt 34 SchulsozialarbeiterInnen eingerichtet. Die Einstellung der Schulsozialarbeiter/innen BuT und die Einsatzkoordination dieser Stellen wurde dem TZ Glehn als Tochter des Kreises übertragen.

Seit Januar 2015 wird die Schulsozialarbeit (BuT) im Rahmen des Landesprogrammes „Soziale Arbeit an Schulen“ vom Rhein-Kreis Neuss und dem Land NRW im Verhältnis 40:60 % kofinanziert. Der kommunale Anteil in Höhe von 566.767,89 € konnte in den Jahren 2015 bis 2017 aus einer Rücklage sichergestellt werden, die aus Restmitteln der Anschubfinanzierung des Bundes für die Jahre 2011-2013 gebildet werden konnte. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2017 ist diese Rücklage aufgebraucht.

 

Zur Fortführung der BuT-Schulsozialarbeit hat der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) mit Schreiben vom 19.10.2016 gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände formuliert, dass die Anschluss-finanzierung Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 sei.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Landeshaushalt 2017 und Verkündung des Landeshaushaltsgesetzes 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. GV. NRW. 2016 S. 1116) hat das MAIS NRW nun bekannt gegeben, dass die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung im Kapitel 11 029 (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket) im Landeshaushalt 2017 mit Fälligkeit im Jahr 2018 vorgenommen wurde.

 

Die Kommunen sehen mit Bezug auf die Diskussionen in der Vergangenheit nach wie vor  das Land in der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung der BuT-Schulsozialarbeit.

 

Da es zumindest für das Jahr 2018 eine Verlängerung des Landesprogrammes geben wird, wird die Verwaltung im 1. Halbjahr 2017 prüfen, wie der kommunale Anteil, der auch für das Jahr 2018 voraussichtlich 40% der Gesamtkosten zzgl. der nicht förderfähigen Personalkosten betragen wird, finanziert werden kann.


Dabei sind auch Modelle zu prüfen, die eine direkte finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder eine vollständige personelle Übernahme der Schulsozialarbeiterinnen durch die Kommunen vorsehen. Noch im ersten Quartal 2017, insbesondere in der Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017, sollen mit den kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeiten zur Fortführung der BuT-Schulsozialarbeit beraten und abgestimmt werden.

 

Die Arbeit der BuT-Schulsozialarbeit hat sich in der Praxis bewährt. Zum einen wurde die vom Gesetzgeber gewünschte Förderung der Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes umgesetzt. Zum anderen konnten über präventive und niedrigschwellige sozialpädagogische Hilfestellungen für die Schüler, ihre Eltern und für die Lehrer an den Schulen positive Effekte erzielt werden.

 

So stellt sich die Arbeit praktisch nicht nur in der eigentlichen Vermittlung der BuT-Leistungen dar, sondern als

 

  • Einzelfallberatung, insbesondere in Familien, die bisher gar nicht oder nur schwer für Schule erreichbar waren, sog. „Türöffnerfunktion“ (ca. 40% der Arbeitszeit),
  • Förderung sozialer, schulischer und berufsbezogener Kompetenzen (ca. 10 %),
  • Unterstützung beim Erreichen von Schulabschlüssen (ca. 10%),
  • Individuelle Beratung von Kindern und Jugendlichen in Problemsituationen (ca.10%),
  • Gruppenangebote für Soziales Lernen, Konfliktbewältigung und Prävention (ca. 10%),
  • Prävention gegen Schulverweigerung (ca.5 %),
  • Unterstützung bei Lernschwierigkeiten (ca. 5 %),
  • Angebote sinnvoller Freizeitgestaltung und Ferienfreizeiten (ca. 5 %),
  • Teilnahme am demokratischen Schulleben fördern (ca. 5%).

 

Je nach Einsatzort und schulischem Schwerpunkt variieren diese Angebote in der Gewichtung. Die Schulsozialarbeiter tragen durch Ihre Arbeit somit dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu verringern.

 

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde am 12.05.2016 ausführlich über die Arbeit der BuT-Schulsozialarbeit berichtet (siehe Unterlage 50/1312/XVI/2016 und dazugehöriger Bericht) und im Kreisausschuss am 13.12.2016 (Vorlage 50/1803/XVI/2016).