Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Über das Bildungs- und Teilhabepaket wurden Anfang 2012 im
Rhein-Kreis Neuss 26 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiterinnen (BuT) mit
insgesamt 34 SchulsozialarbeiterInnen eingerichtet. Die Einstellung der
Schulsozialarbeiter/innen BuT und die Einsatzkoordination dieser Stellen wurde
dem TZ Glehn als Tochter des Kreises übertragen.
Seit Januar 2015 wird die Schulsozialarbeit (BuT) im Rahmen
des Landesprogrammes „Soziale Arbeit an Schulen“ vom Rhein-Kreis Neuss und dem
Land NRW im Verhältnis 40:60 % kofinanziert. Der kommunale Anteil in Höhe von
566.767,89 € konnte in den Jahren 2015 bis 2017 aus einer Rücklage
sichergestellt werden, die aus Restmitteln der Anschubfinanzierung des Bundes
für die Jahre 2011-2013 gebildet werden konnte. Mit Abschluss des Haushaltsjahres
2017 ist diese Rücklage aufgebraucht.
Zur Fortführung der BuT-Schulsozialarbeit hat der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW)
mit Schreiben vom 19.10.2016 gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände formuliert, dass die Anschluss-finanzierung Gegenstand der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 sei.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum
Landeshaushalt 2017 und Verkündung des Landeshaushaltsgesetzes 2017 im Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. GV. NRW. 2016 S.
1116) hat das MAIS NRW nun bekannt gegeben, dass die Aufnahme einer
entsprechenden Verpflichtungsermächtigung im Kapitel 11 029 (Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände zur Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen
im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket) im Landeshaushalt 2017 mit
Fälligkeit im Jahr 2018 vorgenommen wurde.
Die Kommunen sehen mit Bezug auf die
Diskussionen in der Vergangenheit nach wie vor
das Land in der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung der
BuT-Schulsozialarbeit.
Da es zumindest für das Jahr 2018 eine Verlängerung des
Landesprogrammes geben wird, wird die Verwaltung im 1. Halbjahr 2017 prüfen,
wie der kommunale Anteil, der auch für das Jahr 2018 voraussichtlich 40% der
Gesamtkosten zzgl. der nicht förderfähigen Personalkosten betragen wird,
finanziert werden kann.
Dabei sind auch Modelle zu prüfen, die eine direkte finanzielle Beteiligung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder eine vollständige personelle
Übernahme der Schulsozialarbeiterinnen durch die Kommunen vorsehen. Noch im
ersten Quartal 2017, insbesondere in der Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017, sollen
mit den kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeiten zur Fortführung der
BuT-Schulsozialarbeit beraten und abgestimmt werden.
Die Arbeit der BuT-Schulsozialarbeit hat sich in der Praxis
bewährt. Zum einen wurde die vom Gesetzgeber gewünschte Förderung der
Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes umgesetzt. Zum
anderen konnten über präventive und niedrigschwellige sozialpädagogische Hilfestellungen
für die Schüler, ihre Eltern und für die Lehrer an den Schulen positive Effekte
erzielt werden.
So stellt sich die Arbeit praktisch nicht nur in der eigentlichen
Vermittlung der BuT-Leistungen dar, sondern als
- Einzelfallberatung, insbesondere in
Familien, die bisher gar nicht oder nur schwer für Schule erreichbar waren,
sog. „Türöffnerfunktion“ (ca. 40% der Arbeitszeit),
- Förderung sozialer, schulischer und
berufsbezogener Kompetenzen (ca. 10 %),
- Unterstützung beim Erreichen von
Schulabschlüssen (ca. 10%),
- Individuelle Beratung von Kindern und
Jugendlichen in Problemsituationen (ca.10%),
- Gruppenangebote für Soziales Lernen,
Konfliktbewältigung und Prävention (ca. 10%),
- Prävention gegen Schulverweigerung
(ca.5 %),
- Unterstützung bei Lernschwierigkeiten
(ca. 5 %),
- Angebote sinnvoller Freizeitgestaltung
und Ferienfreizeiten (ca. 5 %),
- Teilnahme am demokratischen Schulleben
fördern (ca. 5%).
Je nach Einsatzort und schulischem Schwerpunkt variieren diese Angebote
in der Gewichtung. Die Schulsozialarbeiter tragen durch Ihre Arbeit somit dazu
bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen
zu verringern.
Im Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde am 12.05.2016
ausführlich über die Arbeit der BuT-Schulsozialarbeit berichtet (siehe
Unterlage 50/1312/XVI/2016 und dazugehöriger Bericht) und im Kreisausschuss am
13.12.2016 (Vorlage 50/1803/XVI/2016).