Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion bittet mit Anfrage vom 09.01.2017, siehe Anlage, um die Beantwortung folgender Fragen – die Antworten der Verwaltung sind direkt angefügt:
1. In welcher Höhe standen im Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2016 Wohnungsfürsorgemittel zum Bau öffentlich geförderter Wohnungen zur Verfügung?
Das durch das MBWSV NRW dem RKN zu Beginn des Jahres zur Verfügung
gestellte Förderbudget betrug zunächst 15,3 Mio. Euro. Aufgrund der erhöhten
Antragszahlen im Bereich des Mietwohnungsbaus, stellte das Ministerium auf
unsere Anforderung hin, ein weiteres Mittelkontingent von 12 Millionen Euro zur
Verfügung. Insgesamt betrugen die damit bereit stehenden Fördermittel: 27.473.800
EUR.
2. In welcher Höhe wurden im Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2016 Wohnungsfürsorgemittel zum Bau öffentlich geförderter Wohnungen beantragt und bewilligt – bitte gesondert nach Städten und Gemeinden!
Damit wurden
gefördert:
13 Eigenheime 1,3 Mio. Euro 9 Mietwohnungen in Grevenbroich 1.172.500
Euro
11 Mietwohnungen in Korschenbroich 1.122.100 Euro
38 Mietwohnungen, davon 26 für Flüchtlinge,
in Meerbusch 4.452.500 Euro
148 Mietwohnungen und 1 Wohnheim mit 24
Wohnheimplätzen in Neuss 19.431.100
Euro
Für 230 Mietwohnungen u. Heimplätze wurden 26.178.200 Euro
verausgabt. Die für die erteilten Förderzusagen vereinnahmten
Verwaltungsgebühren betrugen: 110.030 Euro.
3. In welcher Höhe werden im Rhein-.Kreis Neuss vst. Wohnungsfürsorgemittel im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt und liegen hierzu bereits Anträge vor?
Für 2017 wird das zur Verfügung gestellte Förderbudget
voraussichtlich wieder 15,3 Mio. Euro betragen. Es liegen noch keine Anträge
vor.