Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Von 2005 bis 2015 wurde im Rhein-Kreis Neuss das Werkstattjahr
angeboten.
Lehrgangsjahr |
Angebotene
Plätze im RKN |
2012 / 2013 |
96 Werkstattjahrplätze |
2013 / 2014 |
89 Werkstattjahrplätze |
2014 / 2015 |
54 Werkstattjahrplätze |
2015 / 2016 |
36 Produktionsschulplätze (SGB VIII) |
2016 / 2017 |
36 Produktionsschulplätze (SGB VIII) |
Planung 2017/2018 |
36 Produktionsschulplätze (SGB VIII) |
Im Rahmen des Landesprogramms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss)
wurde seit dem Schuljahr 2014/2015 das Programm Produktionsschule.NRW als
Nachfolgemaßnahme für das Werkstattjahr etabliert.
Die Produktionsschule richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus drei unterschiedlichen Rechtskreisen:
> für den Rechtskreis SGB II: sogenannte „sinnstiftende
produktionsorientierte
Tätigkeiten“ gemäß §16 SGB II in
Verbindung mit §45 SGB III
> für den Rechtskreis SGB III: „Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen mit
produktionsorientierten Ansatz“,
sogenannte „BvB-pro“-Maßnahmen
> für den Rechtskreis SGB VIII: Förderangebote entsprechend §13 des
Kinder- und
Jugendhilfegesetzes.
Die Plätze in Produktionsschulen nach SGB VIII sollen besetzt
werden mit
- jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im
erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen,
- jungen Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert
sind,
- jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber
berufsorientiert sind,
- ausbildungsreifen, aber nicht berufsgeeigneten jungen Menschen,
- ausbildungsreifen, berufsgeeigneten, aber lernbeeinträchtigten
und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen,
- jungen Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
(Marktbenachteiligte),
- (schwerbehinderten) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen,
geistig behinderte Menschen, körperlich und mehrfach behinderte Menschen,
sehbehinderte Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen,
psychisch behinderte Menschen)
Zwei Drittel der Kosten für die Durchführung der Produktionsschule
werden vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes
NRW und dem ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziert und ein Drittel obliegt
dem Kofinanzierer des entsprechenden Rechtskreises.
In den Lehrgangsjahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 wurden
jeweils 18 Plätze im Rechtskreis SGB II vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
kofinanziert. Die Agentur für Arbeit stand nicht als Kofinanzierer für den
Rechtskreis SGB III in den letzten Schuljahren zur Verfügung.
Im Lehrgangsjahr 2015/2016 sowie 2016/2017 konnten jeweils 36
Produktionsschulplätze für den Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss
angeboten werden. Dieses wurde durch die Kofinanzierung der Produktionsschule
aus Mitteln des Kreishaushaltes möglich.
Der Erfahrungsbericht der Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss
und Berufsförderungszentrum Schlicherum über die Produktionsschule im SGB VIII
der Lehrgangsjahre 2015/2016 sowie 2016/2017 zeigt, dass die Zwischenbilanz
nach den ersten drei Monaten der Durchführung der Produktionsschule positiv
ausfällt. Laut ihrer Einschätzung ist die Motivation der Teilnehmer sehr hoch,
was auf den betriebsnahen und produktionsorientierten Ansatz der Maßnahme sowie
auf die Freiwilligkeit der Teilnahme zurückzuführen ist. Die 36 zur Verfügung
stehenden Plätze sind ausgelastet.
Gemeinden 2016/2017 |
anteiliges Platzkontingent je
Stadt |
Kolping
|
BfZ Schlicherum |
Dormagen |
6 |
0 |
2 |
Grevenbroich |
6 |
6 |
3 |
Jüchen |
2 |
0 |
0 |
Kaarst |
3 |
1 |
0 |
Korschenbroich |
2 |
1 |
1 |
Meerbusch |
4 |
0 |
3 |
Neuss |
12 |
10 |
8 |
Rommerskirchen |
1 |
0 |
1 |
GESAMT |
36 |
18 |
18 |
Aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen mit der
Produktionsschule.NRW im Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss, wünscht
sich die Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und
Berufsförderungszentrum Schlicherum eine Fortführung der Produktionsschule.NRW
im Lehrgangsjahr 2017/2018. Es ist davon auszugehen, dass auch im Lehrgangsjahr
2017/2018 die 36 Produktionsschulplätze ausgelastet sein werden.
Die Kommunale Koordinierung geht davon aus, dass das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales NRW voraussichtlich erneut die
Produktionsschule.NRW im Schuljahr 2017/2018 nach den drei bisherigen
Rechtskreisen fördern wird.
Im Doppelhaushalt des Rhein-Kreises Neuss für die Kalenderjahre 2016
und 2017 wurde die Kofinanzierung der Produktionsschule nach SGB VIII für das
Schuljahr 2016/2017 durch den Rhein-Kreis Neuss gesichert. Mittel zur
Kofinanzierung ab Beginn des Schuljahres 2017/2018 müssen als überplanmäßiger
Aufwand im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden, wenn der
Rhein-Kreis Neuss wie in der Vergangenheit für die Jugendämter im Kreisgebiet
die Aufgabe fortführen soll. Die Kosten betragen für die Monate September bis
Dezember 2017 43.200 €.
Ein Produktionsschulplatz wird mit 900 €/Teilnehmer/Monat veranschlagt.
Davon finanziert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS)
600 € aus Landes-/ESF-Mitteln und der jeweilige Kofinanzierer übernimmt den
verbleibenden Anteil von 300 €/Teilnehmer/Monat ein Schuljahr lang. Die
Mindestanzahl an Teilnehmerplätzen in der Produktionsschule.NRW beträgt für den
Rechtskreis SGB VIII 12 Teilnehmer, bedingt durch den vorgegebenen
Betreuungsschlüssel. Eine weitere Aufstockung der Teilnehmerzahl ist somit nur
in 12er Schritten möglich.