Betreff
Fortführung der Produktionsschule
Vorlage
40/1852/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Von 2005 bis 2015 wurde im Rhein-Kreis Neuss das Werkstattjahr angeboten.

 

Lehrgangsjahr

Angebotene Plätze im RKN

2012 / 2013

96 Werkstattjahrplätze

2013 / 2014

89 Werkstattjahrplätze

2014 / 2015

54 Werkstattjahrplätze

2015 / 2016

36 Produktionsschulplätze (SGB VIII)

2016 / 2017

36 Produktionsschulplätze (SGB VIII)

Planung 2017/2018

36 Produktionsschulplätze (SGB VIII)

 

Im Rahmen des Landesprogramms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) wurde seit dem Schuljahr 2014/2015 das Programm Produktionsschule.NRW als Nachfolgemaßnahme für das Werkstattjahr etabliert.

Die Produktionsschule richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus drei unterschiedlichen Rechtskreisen:

> für den Rechtskreis SGB II: sogenannte „sinnstiftende produktionsorientierte
   Tätigkeiten“ gemäß §16 SGB II in Verbindung mit §45 SGB III

> für den Rechtskreis SGB III: „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit
   produktionsorientierten Ansatz“, sogenannte „BvB-pro“-Maßnahmen

> für den Rechtskreis SGB VIII: Förderangebote entsprechend §13 des Kinder- und
   Jugendhilfegesetzes.

 

Die Plätze in Produktionsschulen nach SGB VIII sollen besetzt werden mit

  • jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen,
  • jungen Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind,
  • jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind,
  • ausbildungsreifen, aber nicht berufsgeeigneten jungen Menschen,
  • ausbildungsreifen, berufsgeeigneten, aber lernbeeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen,
  • jungen Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteiligte),
  • (schwerbehinderten) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen, geistig behinderte Menschen, körperlich und mehrfach behinderte Menschen, sehbehinderte Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen, psychisch behinderte Menschen)

 

Zwei Drittel der Kosten für die Durchführung der Produktionsschule werden vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW und dem ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziert und ein Drittel obliegt dem Kofinanzierer des entsprechenden Rechtskreises.

 

In den Lehrgangsjahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 wurden jeweils 18 Plätze im Rechtskreis SGB II vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss kofinanziert. Die Agentur für Arbeit stand nicht als Kofinanzierer für den Rechtskreis SGB III in den letzten Schuljahren zur Verfügung.

Im Lehrgangsjahr 2015/2016 sowie 2016/2017 konnten jeweils 36 Produktionsschulplätze für den Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss angeboten werden. Dieses wurde durch die Kofinanzierung der Produktionsschule aus Mitteln des Kreishaushaltes möglich.

 

Der Erfahrungsbericht der Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum über die Produktionsschule im SGB VIII der Lehrgangsjahre 2015/2016 sowie 2016/2017 zeigt, dass die Zwischenbilanz nach den ersten drei Monaten der Durchführung der Produktionsschule positiv ausfällt. Laut ihrer Einschätzung ist die Motivation der Teilnehmer sehr hoch, was auf den betriebsnahen und produktionsorientierten Ansatz der Maßnahme sowie auf die Freiwilligkeit der Teilnahme zurückzuführen ist. Die 36 zur Verfügung stehenden Plätze sind ausgelastet.

 

 

Gemeinden 2016/2017

anteiliges Platzkontingent  je Stadt

  Kolping                                                              
  - Lager/Handel                    
 -Farbe/Raum-gestaltung

   BfZ Schlicherum                 
   - Holz                                   
   - Haar-/   Körperpflege

Dormagen

6

0

2

Grevenbroich

6

6

3

Jüchen

2

0

0

Kaarst

3

1

0

Korschenbroich

2

1

1

Meerbusch

4

0

3

Neuss

12

10

8

Rommerskirchen

1

0

1

GESAMT

36

18

18

 

 

Aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen mit der Produktionsschule.NRW im Rechtskreis SGB VIII im Rhein-Kreis Neuss, wünscht sich die Trägergemeinschaft Kolping-Bildungswerk Neuss und Berufsförderungszentrum Schlicherum eine Fortführung der Produktionsschule.NRW im Lehrgangsjahr 2017/2018. Es ist davon auszugehen, dass auch im Lehrgangsjahr 2017/2018 die 36 Produktionsschulplätze ausgelastet sein werden.

 

Die Kommunale Koordinierung geht davon aus, dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW voraussichtlich erneut die Produktionsschule.NRW im Schuljahr 2017/2018 nach den drei bisherigen Rechtskreisen fördern wird.

 

Im Doppelhaushalt des Rhein-Kreises Neuss für die Kalenderjahre 2016 und 2017 wurde die Kofinanzierung der Produktionsschule nach SGB VIII für das Schuljahr 2016/2017 durch den Rhein-Kreis Neuss gesichert. Mittel zur Kofinanzierung ab Beginn des Schuljahres 2017/2018 müssen als überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt werden, wenn der Rhein-Kreis Neuss wie in der Vergangenheit für die Jugendämter im Kreisgebiet die Aufgabe fortführen soll. Die Kosten betragen für die Monate September bis Dezember 2017 43.200 €.

 

Ein Produktionsschulplatz wird mit 900 €/Teilnehmer/Monat veranschlagt. Davon finanziert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) 600 € aus Landes-/ESF-Mitteln und der jeweilige Kofinanzierer übernimmt den verbleibenden Anteil von 300 €/Teilnehmer/Monat ein Schuljahr lang. Die Mindestanzahl an Teilnehmerplätzen in der Produktionsschule.NRW beträgt für den Rechtskreis SGB VIII 12 Teilnehmer, bedingt durch den vorgegebenen Betreuungsschlüssel. Eine weitere Aufstockung der Teilnehmerzahl ist somit nur in 12er Schritten möglich.