Betreff
Regionales Bildungsnetzwerk
Vorlage
40/1853/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit den Städten und Gemeinden zur Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes zu führen.

 


Sachverhalt:

1. Allgemeines

Bereits im Jahr 2009 beschäftigte sich der Schulausschuss auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion in seiner 17. Sitzung mit der Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Rhein-Kreis Neuss. Damals hatten 25 der 54 Kreise und kreisfreien Städte im Land Nordrhein-Westfalen Kooperationsverträge für die Einrichtung Regionaler Bildungswerke abgeschlossen. Nachdem sich der Schulausschuss in verschiedenen Sitzungen mit dem Thema befasst hatte, wurde die Absicht des Kreises, ein Regionales Bildungsnetzwerk zu errichten, auch in der Bürgermeisterkonferenz diskutiert.


Letztlich hat der Rhein-Kreis Neuss zunächst davon abgesehen, ein Regionales Bildungsnetzwerk für den Rhein-Kreis Neuss zu initiieren.

 

Zwischenzeitlich hat das Land Nordrhein-Westfalen mit 50 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen zur Einrichtung Regionaler Bildungsnetzwerke getroffen.

 

Ziel der Vereinbarungen ist es, alle kommunalen, schulaufsichtlichen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort zur Unterstützung von Schulen zu bündeln. Durch Regionale Bildungsnetzwerke soll die Idee eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses über alle Altersgrenzen hinweg, welches schulisches und außerschulisches Lernen in den Mittelpunkt stellt, gefördert werden. Eine systematische Kooperation der Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme im Sozialraum in der Bildungsregion soll eine bestmögliche Förderung von Kindern und Jugendlichen garantieren. Regionale Bildungsnetzwerke ermöglichen eine wirksame und effiziente Form der Kommunikation und Kooperation zwischen Schulen und ihren Bildungspartnern vor Ort, zwischen Kommunen und Schulaufsicht. Aus 35 Bildungsregionen liegen bereits Evaluationsberichte vor, die in einer Expertise von Professor Rolff „Auswertung der Evaluation und Empfehlung zur Weiterentwicklung der Regionalen Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen“ zusammengefasst wurden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nach der Veröffentlichung die Verwaltung erneut gebeten zu prüfen, ob nicht auch für den Rhein-Kreis Neuss ein Bildungsnetzwerk eingerichtet werden kann.

 

Aufgrund des Evaluationsberichts hat sich herausgestellt, dass auch schlank aufgestellte Bildungsnetzwerke leistungsfähig sind.

 

2. Organisation

Die  Organisation soll klassisch gegliedert sein, mit der Bildungskonferenz, in der die Bildungsakteure des Kreises vertreten sind, dem Lenkungskreis und dem Bildungsbüro. Dem Bildungsbüro soll eine Mindeststruktur gegeben werden, mit einer halben Stelle für die Geschäftsführung und einer halben Stelle aus der Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss. Eine zusätzliche pädagogische Stelle würde dann über das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.


Zur Umsetzung der Aufgaben des Bildungsbüros müssten weiterhin Facharbeitskreise gebildet werden, die jeweils die Schwerpunktthemen des Bildungsnetzwerkes abdecken.
Der Lenkungskreis sollte aus 8 Personen und dem Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss bestehen. Dabei sollten im Lenkungskreis die pädagogische Leitung des Bildungsnetzwerks, Schulleiter, Vertreter der Kommunen, Vertreter der Lehrerschaft und Vertreter der Schulaufsicht Mitglied sein.

 

In der Bildungskonferenz sollten die Bildungsakteure aus den Kommunen, Schulträger, Schulaufsicht, Schulen, Jugendämter, Beratungsstellen, Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschaft und Hochschulen vertreten sein.

 

3. Inhaltliche Ausrichtung

 

Zur inhaltlichen Ausrichtung sollten folgende Schwerpunktthemen für den Rhein-Kreis Neuss festgelegt werden:

1.    Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte und Gemeinden und des Kreises unter Berücksichtigung von Inklusion und Integration.

2.    Der Übergang Schule-Beruf, unter besonderer Berücksichtigung der dualen Ausbildung und der Jugendlichen ohne Schulabschluss.

3.    Begabten- und individuelle Förderung.

Hierzu sollten Facharbeitskreise eingerichtet werden, die sich mit den oben genannten Themen beschäftigen.