Betreff
Attraktivierung des Schwimmunterrichts in den Grundschulen
Vorlage
52/1865/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktionen der CDU und FDP bitten die Verwaltung aufzuzeigen, wie die Schwimmfähigkeit in den Grundschulen verbessert werden kann (Anlage 2). Insbesondere soll geprüft werden, ob ein Wettbewerb unter den Grundschulen dazu geeignet ist, die Schwimmfähigkeit der Kinder sowie die Anzahl der abgelegten Jugendschwimmabzeichen zu erhöhen. Es sollen verschiedene Modelle aufgezeigt werden, wie ein solcher Wettbewerb gestaltet werden könnte.

Beim Wechsel zu weiterführenden Schulen konnten Anfang der 1990er Jahre noch 90% der Grundschüler schwimmen. Heute sind es weniger als 75%. Das Sportamt bzw. der Ausschuss für den Schulsport arbeitet derzeit an diversen Maßnahmen, um die Schwimmfähigkeit in den Grundschulen zu verbessern. Ein großes Problem stellt die Ausbildung der Lehrkräfte dar. Das Land NRW verlangt den Nachweis der Rettungsfähigkeit von Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen. Fachfremd unterrichtende Lehrkräfte müssen zudem einen Kurs in Schwimmdidaktik absolvieren. Das Land NRW, selbst für die Ausbildung der Lehrer verantwortlich, bietet aber nicht genügend Maßnahmen an. Um den Schwimmunterricht im Rhein-Kreis Neuss aufrecht zu erhalten, mussten diese Fortbildungen durch den Ausschuss für den Schulsport organisiert und vom Kreis finanziert werden.
Wie bereits dargestellt, wurde in den letzten beiden Jahren die Fortbildungsmaßnahme „Rettungsfähigkeit“ für rund 460 Lehrkräfte durchgeführt. Des Weiteren wird seit Dezember 2016 ein Didaktiklehrgang für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte durchgeführt. Hierfür wurden rund 3.000,- € verausgabt.

In der Stadt Neuss wird mit mehreren Partnern das Projekt „Jedes Kind muss schwimmen lernen“ erfolgreich durchgeführt. Den beteiligten Schwimmlehrern wurden – soweit gewünscht - zu Beginn entsprechende Fortbildungsmaßnahmen angeboten (Rettungsschwimmfähigkeit, attraktiver Schwimmunterricht). Anschließend hat eine Fachkraft die Lehrkraft im Schwimmunterricht unterstützt, so dass Nichtschwimmer und Schwimmer gleichzeitig unterrichtet werden konnten. Des Weiteren wurden Kurse für Nichtschwimmer an Samstagen sowie in den Schulferien angeboten.

Diese Maßnahme kann den übrigen kreisangehörigen Kommunen vorgestellt werden. Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch, dass es einen verantwortlichen Ansprechpartner (Sportamt, Stadtwerke, Stadt- bzw. Gemeindesportverband oder Sportverein) gibt, der für die Organisation und Koordination zuständig ist. Die Kosten sind insbesondere von der Anzahl der teilnehmenden Kinder abhängig und inwiefern die jeweiligen Partner Kosten geltend machen.

In der Stadt Dormagen gibt es bereits ein vergleichbares Projekt. In den anderen Kommunen (z.B. in Kaarst und Jüchen) gibt es vereinzelt Absprachen zwischen Grundschulen und Schwimmvereinen; aber keine abgestimmten stadtweiten Maßnahmen.

Die Durchführung eines Wettbewerbs in den Grundschulen des Rhein-Kreises Neuss kann sicherlich dazu beitragen, die Schwimmfähigkeit der Schüler und Schülerinnen zu verbessern und die Zahl der abgelegten Jugendschwimmabzeichen zu erhöhen.

Die Arbeitgeberstiftung Südhessen unterstützt seit dem Schuljahr 2014/15 die Grundschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch einen Zuschuss von 5,- € je abgelegtem Jugendschwimmabzeichen. Die Anzahl der teilnehmenden Grundschulen konnte dadurch von 39 auf 71 gesteigert werden; die der abgelegten Jugendschwimmabzeichen von 978 auf 1.800.

Zwei Modelle sind für den Rhein-Kreis Neuss denkbar:
Ein Wettbewerb nach klassischen Muster, bei dem die drei besten Grundschulen geehrt werden (Anzahl der abgelegten Erstabnahmen eines Jugendschwimmabzeichens prozentual zur Schüleranzahl). Um die Motivation zur Teilnahme an diesem Wettbewerb zu steigern, könnten alle teilnehmenden Schulen eine Tasche mit Schwimmsportutensilien erhalten (analog des Sportabzeichen-Wettbewerbs).
Dieses Wettbewerbsmodell hätte den Vorteil der kalkulierbaren Kosten (5.000 – 6.000 €); ob aber Grundschulen mit wenig abgelegten Abzeichen sich beteiligen werden, ist zumindest fraglich.

Bei dem zweiten Modell könnte jede abgelegte Erstabnahme eines Jugendschwimmabzeichens an einer Grundschule honoriert werden, z.B. mit je 2,- €. Dies hat den Vorteil, dass sich auch Schulen mit geringeren Teilnehmerzahlen beteiligen werden; es gibt eine hohe Motivation für jedes Abzeichen zu kämpfen und eine größere Akzeptanz des Wettbewerbs bei vielen Schulen.
Eine konkrete Kostengröße ist bei diesem Modell aber kaum anzugeben, da nicht eingeschätzt werden kann, wie viele der 16.600 Grundschüler ein Abzeichen ablegen werden. Letztlich ist es das Ziel, dass möglichst bis zu 90% der auf eine weiterführende Schule wechselnden Kinder gut schwimmen können und somit ein Jugendschwimmabzeichen ablegen könnten.