Sachverhalt:
Die Fraktionen der CDU und FDP bitten die Verwaltung
aufzuzeigen, wie die Schwimmfähigkeit in den Grundschulen verbessert werden
kann (Anlage 2). Insbesondere soll geprüft werden, ob ein Wettbewerb unter den
Grundschulen dazu geeignet ist, die Schwimmfähigkeit der Kinder sowie die
Anzahl der abgelegten Jugendschwimmabzeichen zu erhöhen. Es sollen verschiedene
Modelle aufgezeigt werden, wie ein solcher Wettbewerb gestaltet werden könnte.
Beim Wechsel zu weiterführenden Schulen konnten Anfang der
1990er Jahre noch 90% der Grundschüler schwimmen. Heute sind es weniger als
75%. Das Sportamt bzw. der Ausschuss für den Schulsport arbeitet derzeit an
diversen Maßnahmen, um die Schwimmfähigkeit in den Grundschulen zu verbessern.
Ein großes Problem stellt die Ausbildung der Lehrkräfte dar. Das Land NRW
verlangt den Nachweis der Rettungsfähigkeit von Lehrkräften, die
Schwimmunterricht erteilen. Fachfremd unterrichtende Lehrkräfte müssen zudem
einen Kurs in Schwimmdidaktik absolvieren. Das Land NRW, selbst für die Ausbildung der
Lehrer verantwortlich, bietet aber nicht genügend Maßnahmen an. Um den
Schwimmunterricht im Rhein-Kreis Neuss aufrecht zu erhalten, mussten diese
Fortbildungen durch den Ausschuss für den Schulsport organisiert und vom Kreis
finanziert werden.
Wie bereits dargestellt, wurde in den letzten beiden Jahren die
Fortbildungsmaßnahme „Rettungsfähigkeit“ für rund 460 Lehrkräfte durchgeführt.
Des Weiteren wird seit Dezember 2016 ein Didaktiklehrgang für fachfremd
unterrichtende Lehrkräfte durchgeführt. Hierfür wurden rund 3.000,- €
verausgabt.
In der Stadt Neuss wird mit mehreren Partnern das Projekt
„Jedes Kind muss schwimmen lernen“ erfolgreich durchgeführt. Den beteiligten
Schwimmlehrern wurden – soweit gewünscht - zu Beginn entsprechende
Fortbildungsmaßnahmen angeboten (Rettungsschwimmfähigkeit, attraktiver
Schwimmunterricht). Anschließend
hat eine Fachkraft die Lehrkraft im Schwimmunterricht unterstützt, so dass
Nichtschwimmer und Schwimmer gleichzeitig unterrichtet werden konnten. Des
Weiteren wurden Kurse für Nichtschwimmer an Samstagen sowie in den Schulferien
angeboten.
Diese Maßnahme kann den übrigen kreisangehörigen Kommunen
vorgestellt werden. Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch,
dass es einen verantwortlichen Ansprechpartner (Sportamt, Stadtwerke, Stadt-
bzw. Gemeindesportverband oder Sportverein) gibt, der für die Organisation und
Koordination zuständig ist. Die Kosten sind insbesondere von der Anzahl der
teilnehmenden Kinder abhängig und inwiefern die jeweiligen Partner Kosten
geltend machen.
In der Stadt
Dormagen gibt es bereits ein vergleichbares Projekt. In den anderen Kommunen
(z.B. in Kaarst und Jüchen) gibt es vereinzelt Absprachen zwischen Grundschulen
und Schwimmvereinen; aber keine abgestimmten stadtweiten Maßnahmen.
Die Durchführung eines Wettbewerbs in den Grundschulen des
Rhein-Kreises Neuss kann sicherlich dazu beitragen, die Schwimmfähigkeit der
Schüler und Schülerinnen zu verbessern und die Zahl der abgelegten
Jugendschwimmabzeichen zu erhöhen.
Die Arbeitgeberstiftung Südhessen unterstützt seit dem
Schuljahr 2014/15 die Grundschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch einen
Zuschuss von 5,- € je abgelegtem Jugendschwimmabzeichen. Die Anzahl der
teilnehmenden Grundschulen konnte dadurch von 39 auf 71 gesteigert werden; die
der abgelegten Jugendschwimmabzeichen von 978 auf 1.800.
Zwei Modelle sind für den Rhein-Kreis Neuss denkbar:
Ein Wettbewerb nach klassischen Muster, bei dem die drei besten Grundschulen
geehrt werden (Anzahl der abgelegten Erstabnahmen eines Jugendschwimmabzeichens
prozentual zur Schüleranzahl). Um die Motivation zur Teilnahme an diesem
Wettbewerb zu steigern, könnten alle teilnehmenden Schulen eine Tasche mit
Schwimmsportutensilien erhalten (analog des Sportabzeichen-Wettbewerbs).
Dieses Wettbewerbsmodell hätte den Vorteil der kalkulierbaren Kosten (5.000 –
6.000 €); ob aber Grundschulen mit wenig abgelegten Abzeichen sich beteiligen
werden, ist zumindest fraglich.
Bei dem zweiten Modell könnte jede abgelegte Erstabnahme
eines Jugendschwimmabzeichens an einer Grundschule honoriert werden, z.B. mit
je 2,- €. Dies hat den Vorteil, dass sich auch Schulen mit geringeren
Teilnehmerzahlen beteiligen werden; es gibt eine hohe Motivation für jedes
Abzeichen zu kämpfen und eine größere Akzeptanz des Wettbewerbs bei vielen
Schulen.
Eine konkrete Kostengröße ist bei diesem Modell aber kaum anzugeben, da nicht
eingeschätzt werden kann, wie viele der 16.600 Grundschüler ein Abzeichen
ablegen werden. Letztlich ist es das Ziel, dass möglichst bis zu 90% der auf
eine weiterführende Schule wechselnden Kinder gut schwimmen können und somit
ein Jugendschwimmabzeichen ablegen könnten.