Betreff
Widerspruchs- und Klagestatistik für das 4. Kapitel SGB XII
Vorlage
50/1873/XVI/2017
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 17.01.2017 um Vorlage der Widerspruchs- und Klagestatistik für das 4. Kapitel SGB XII gebeten. Außerdem bittet sie hierzu um ergänzende Informationen der Verwaltung.

 

Die angesprochene Statistik betrifft die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen der Sozialhilfe werden seit dem 01.01.2014 vollständig vom Bund übernommen. Die Sozialhilfeträger nehmen diese Aufgabe daher als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (Bundesauftragsverwaltung).

 

Im Rahmen dieses Weisungsrechts wurde eine Widerspruchs- und Klagestatistik neu eingeführt. Ab dem 01.07.2016 haben die Sozialhilfeträger halbjährlich über die Zahl erhobener Widersprüche und erledigter Klagen zu berichten.

 

Die anonymisierte Statistik für den Zeitraum 01.07.2016 – 31.12.2016 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Erläuterungen zur Widerspruchs- und Klagestatistik für das 4. Kapitel SGB XII für den Zeitraum 01.07.2016 - 31.12.2016

 

I. Widerspruchsverfahren

Bezüglich des 4. Kapitels SGB XII sind in o.g. Halbjahreszeitraum kreisweit 69 Widersprüche eingegangen.

Die meisten Widersprüche entfielen auf die Streitgegenstände „Kosten der Unterkunft/Heizkosten“ (25 Verfahren = 36 % aller Verfahren) und „Einkommen“ (11 Verfahren = 16 % aller Verfahren).

Widerspruchsquoten für die einzelnen Kommunen (Anzahl der Widersprüche/Anzahl der Leistungsberechtigten in 12/2016):

 

Kommune

Anzahl WSe

Anzahl LBe

Quote

Neuss

47

3196

1,47%

Grevenbroich

3

857

0,35%

Dormagen

6

566

1,06%

Meerbusch

7

609

1,15%

Korschenbroich

1

218

0,46%

Rommerskirchen

2

90

2,22%

Kaarst

2

415

0,48%

Jüchen

0

230

0,00%

 

Von allen 68 Widersprüchen wurde 17 abgeholfen, 18 zurückgewiesen, 7 zurückgenommen; die restlichen Verfahren sind noch offen. Angesichts dieser geringen Quoten wird seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf gesehen.

 

II. Klageverfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Klagen nicht wie bei den Widersprüchen das Eingangsdatum erfasst wird, sondern nur ergangene Gerichtsentscheidungen (Vorgabe von der Bezirksregierung). Es handelt sich daher um Gerichtsverfahren, die i.d.R. schon in den Vorjahren begonnen haben.

In neun Verfahren sind Entscheidungen gegenüber der Stadt Neuss ergangen. Hinsichtlich der Streitgegenstände sind keine Schwerpunkte zu erkennen. Die Klagequote (Anzahl der Klagen/Anzahl der Leistungsberechtigten) beträgt 0,28 %. Ein Verfahren wurde durch Vergleich beendet, 6 Klagen wurden gewonnen und 2 verloren.

Gegenüber der Gemeinde Rommerskirchen sind in sechs Verfahren Entscheidungen ergangen. Alle Klagen wurden gewonnen; eine Untätigkeitsklage wurde zurückgenommen. Hier ist jedoch anzumerken, dass diese sechs Klagen durch insgesamt nur zwei Leistungsberechtigte erhoben wurden.

Die anderen Kommunen haben Fehlanzeige erstattet.

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung auch hier kein Handlungsbedarf gesehen.