Betreff
Stromsparcheck in finanziell schwachen Haushalten
Vorlage
50/1876/XVI/2017
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und vertagt den Antrag in die nächste Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.


Sachverhalt:

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Antrag vom 20.02.2017 beantragt, die Aktion „Stromspar-Check Kommunal“ des Bundesumweltministeriums auch im Rhein-Kreis Neuss umzusetzen.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Im Rhein-Kreis Neuss gab es in den Jahren 2010-2012 ein ähnliches Projekt, welches „StromSparHelfer“ hieß. Im Jahr 2011 förderte der Rhein-Kreis Neuss dieses u.a. über einen Zuschuss an den Caritasverband Düsseldorf in Höhe von 24.805,86 €. Hierfür wurden über Arbeitsgelegenheiten (Maßnahmeträger TZ-Glehn) Alg-II-Bezieher zu Energieberatern qualifiziert, die wiederum SGB II-Haushalte entsprechend beraten haben. Das Projekt lief im März 2012 aus und wurde nicht weitergeführt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUNB) fördert nun im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative das Projekt „Stromspar-Check Kommunal“. Die Laufzeit des Projektes ist nach aktuellem Stand auf den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2019 begrenzt. In der Praxis wird das Projekt über den Caritasverband abgewickelt.

Ziel des Projektes ist es, Haushalte mit geringem Einkommen (Haushalte, die hilfebedürftig sind oder es geringfügig nicht sind) hinsichtlich energiesparenden Maßnahmen im Haushalt zu beraten (Tipps wie Stromverbrauch mit einfachen Mitteln reduziert werden kann) und anderweitig zu unterstützen. So erhalten die Haushalte in der Regel 2 Termine vor Ort, wobei bei einem 2. Besuch die Haushalte sogar kostenlose Soforthilfen wie u.a. Energiespar- und LED-Lampen erhalten. Im Einzelfall werden auch Gutscheine für einen neuen Kühlschrank in Höhe von 150 € ausgehändigt.

Da die offizielle Internetseite zwar für Haushalte sehr informativ ist, die das Angebot wahrnehmen möchten, aber nicht für Kommunen, die das Projekt ebenfalls umsetzen wollen, wurde die Caritas Mettmann kontaktiert, da im Kreis Mettmann das Projekt bereits umgesetzt wird.

Nach dem Telefonat kann festgestellt werden, dass das neue Projekt „Stromspar-Check Kommunal“ nahezu identisch ist mit dem ehemaligen Projekt „StromSparHelfer“. Hier werden ebenfalls SGB II-Leistungsempfänger zu sog. Stromsparhelfern bzw. Energieberatern ausgebildet. Die Ausbildung übernimmt die Caritas.

 

In diesem Projekt können SGB II-Bezieher über Arbeitsgelegenheiten (AGH nach § 16d SGB II) beschäftigt werden. In Mettmann ist dies aber nicht der Fall, da das Jobcenter diese AGH´s nicht anbietet. Deshalb werden die SGB II-Bezieher entweder über § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) oder über § 16f SGB II (Freie Förderung) von der Caritas beschäftigt. Dies hat aus der Sicht der Caritas den Nachteil, dass trotz der Förderung über §§ 16e und 16f SGB II der Caritas Personalkosten entstehen, die sie anderweitig auffangen muss, da der Kreis Mettmann das Projekt nicht bezuschusst. Die Caritas hat hier u.a. die Stadtwerke als Förderer gewonnen, die selbst ein Interesse an dem Projekt haben (müssten), da man sich über eine erfolgreiche Projektabwicklung weniger Stromsperrungen erhofft.

Zum Kühlschrank-Gutschein in Höhe von 150 € ist anzuführen, dass die Caritas in diesem Zusammenhang für die Betroffenen die mögliche Landesförderung abwickelt. Das Land beteiligt sich im Einzelfall mit einem weiteren Gutschein bis zu 250 €, so dass im Bestfall bis zu 400 € für einen neuen Kühlschrank erstattet werden.

Die Verwaltung wird sich mit dem Bundesumweltministerium, dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. ins Benehmen setzen, um die Bedingungen für eine Implementierung im Rhein-Kreis Neuss zu eruieren.