Sachverhalt:

Auf Grundlage des Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 (zuletzt geändert

am 1. Dezember 2016) waren die Fördermittel für kommunale Straßen und den ÖPNV bis zum 31.12.2019 zugesagt.

 

Mit Schreiben vom 04.01.2017 teilte das MBWSV mit, dass ab 2020 weiterhin dem Land NRW im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung Fördermittel von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch für den ÖPNV wurden im Dezember 2016 mithilfe der Novellierung des ÖPNVG NHRW die Weichen zur weiteren Förderung durch das Land gestellt.

 

Die entsprechenden Schreiben sind als Anlage beigefügt.