Sachverhalt:
Die von der beim Bundesumweltministerium
angesiedelten Strahlenschutzkommission verfassten Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vom 19./20.Februar
2015 sehen eine Einteilung der Umgebung von Kernkraftwerken in Planungsgebiete
vor. Planungsgebiete sind die „Zentralzone“ (Entfernung bis zu 5 Kilometer von
der Reaktoranlage), die „Mittelzone“ (Entfernung bis zu 20 Kilometer von der
Reaktoranlage), die „Außenzone“ (Entfernung bis zu 100 Kilometer von der
Reaktoranlage) und das übrige Bundesgebiet. Kernkraftwerke sind mehr als 100
Kilometer vom Rhein-Kreis Neuss entfernt.
Für die Gebiete, die weder zur Zentralzone,
zur Mittelzone oder zur Außenzone gehören, ist gemäß den Empfehlungen der
Strahlenschutzkommission die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18
Jahren sowie Schwangeren mit Iodtabletten zur Herstellung einer Iodblockade
vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Iodtabletten beschafft und
dem Rhein-Kreis Neuss am 21.12.2016 ein Kontingent zur Verfügung gestellt. Es
ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass im Ereignisfall die
betroffene Bevölkerung die Iodtabletten frühzeitig erhält. Eine Vorverteilung
der Iodtabletten ist nach der gegenwärtigen nordrhein-westfälischen Erlasslage
nicht zulässig.
Die Verwaltung hat am 16.01.2017 mit den
kreisangehörigen Kommunen ein Gespräch über die Organisation der Verteilung der
Iodtabletten geführt. Über das Ergebnis des Gespräches wird die Verwaltung den
Ausschuss in der Sitzung unterrichten.