Betreff
Notfallvorsorge; Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodidtabletten bei Reaktorunfällen
Vorlage
32/1882/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die von der beim Bundesumweltministerium angesiedelten Strahlenschutzkommission verfassten Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vom 19./20.Februar 2015 sehen eine Einteilung der Umgebung von Kernkraftwerken in Planungsgebiete vor. Planungsgebiete sind die „Zentralzone“ (Entfernung bis zu 5 Kilometer von der Reaktoranlage), die „Mittelzone“ (Entfernung bis zu 20 Kilometer von der Reaktoranlage), die „Außenzone“ (Entfernung bis zu 100 Kilometer von der Reaktoranlage) und das übrige Bundesgebiet. Kernkraftwerke sind mehr als 100 Kilometer vom Rhein-Kreis Neuss entfernt.

Für die Gebiete, die weder zur Zentralzone, zur Mittelzone oder zur Außenzone gehören, ist gemäß den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangeren mit Iodtabletten zur Herstellung einer Iodblockade vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Iodtabletten beschafft und dem Rhein-Kreis Neuss am 21.12.2016 ein Kontingent zur Verfügung gestellt. Es ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass im Ereignisfall die betroffene Bevölkerung die Iodtabletten frühzeitig erhält. Eine Vorverteilung der Iodtabletten ist nach der gegenwärtigen nordrhein-westfälischen Erlasslage nicht zulässig.

 

Die Verwaltung hat am 16.01.2017 mit den kreisangehörigen Kommunen ein Gespräch über die Organisation der Verteilung der Iodtabletten geführt. Über das Ergebnis des Gespräches wird die Verwaltung den Ausschuss in der Sitzung unterrichten.