Betreff
Rettungsdienst; Notfallsanitäter
Vorlage
32/1883/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2016 eine Änderung des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes im Hinblick auf die Notfallsanitäterausbildung beschlossen. Zu dieser Planung haben die Verbände der Krankenkassen das nach § 12 Absatz 4 Rettungsgesetz NRW anzustrebende Einvernehmen nicht erteilt, da sie die Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zu dieser Thematik anzweifeln.

Mit Schreiben vom 29.11.2016 – beim Rhein-Kreis Neuss am 20.12.2016 eingegangen – hat die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 12 Absatz 4 Rettungsgesetz NRW das fehlende Einvernehmen der Verbände der Krankenkassen ersetzt. Die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Fortbildung zum Notfallsanitäter kann nunmehr im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt werden. Erste diesbezügliche Gespräche mit den Hilfsorganisationen finden am 25.01.2017 statt. Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Gespräche in der Sitzung berichten.