Sachverhalt:
Der Ausschuss hat in seiner
Sitzung am 06.09.2016 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten
für die finanzielle Unterstützung der Hilfsorganisationen bei der Umrüstung vom
Analogfunk auf den Digitalfunk für KatS-Fahrzeuge (inklusive der Anschaffung
von Handfunksprechgeräten nebst Zubehör) sowie die Kosten für die
Haftpflichtversicherung der KatS-Fahrzeuge zu ermitteln.
In den 6 Einsatzeinheiten,
über die der Rhein-Kreis Neuss verfügt, werden 16 Fahrzeuge von den
Hilfsorganisationen gestellt. Die übrigen 32 Fahrzeuge werden vom Bund bzw. vom
Land NRW zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Haftpflicht-versicherung
sämtlicher von den Hilfsorganisationen bereitgestellten Fahrzeuge liegen
jährlich bei ca. 6.600,- Euro. Für die Umrüstung je eines KatS-Fahrzeuges vom
Analogfunk in den Digitalfunk sind inklusive der Handfunksprechgeräte ca.
5.000,- Euro zu veranschlagen.
Die Einsatzeinheiten werden
schwerpunktmäßig im Rahmen der landesweit koordinierten Hilfe (Behandlungsplatz
50 NRW, Betreuungsplatz 500 NRW, Patiententransportzug 10 NRW,
Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW) beansprucht. Gemäß § 5 Absatz 1 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
fördert das Land den Katastrophenschutz insbesondere im oben genannten Bereich.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, sollte sich eine Unterstützung durch den
Kreis auf die Aspekte der fachlich-technischen Beratung im Digitalfunk und die
Programmierung der entsprechenden Geräte konzentrieren.