Betreff
K 35 - II. Bauabschnitt
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/1888/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der zweite Bauabschnitt der als Süd-West-Umgehung von Kleinenbroich konzipierten K 35n bildet die Fortsetzung der im Jahre 2005 unter Verkehr genommenen Ortsumgehung, beginnend am heutigen als Kreisverkehr ausgebildeten Knotenpunkt L 381/K 35n und in südliche Richtung bis zur heutigen K 35 (Konrad-Adenauer-Straße) führend.

Die Stadt Korschenbroich hatte sich auf Grundlage dortiger politischer Beschlusslage dafür ausgesprochen, die Realisierung dieses wichtigen Teilstückes mit einer höheren Priorisierung zu versehen, und dem Kreis als Baulastträger der Kreisstraße gegenüber eine zeitnahere Einstufung im Kreisstraßenbauprogramm angeregt.

Dieses Ansinnen fand zuletzt einhellige Unterstützung aller Mitglieder des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses im Rahmen der Beratung- und Beschlussfassung in der Ausschusssitzung am 08. November 2016.

In Ausführung des diesbezüglich gefassten Beschlusses (NahStr/2016/1108/Ö4) hat die Verwaltung zwischenzeitlich konkrete Sondierungsgespräche mit den Planungsverantwortlichen der Stadt Korschenbroich aufgenommen und hierbei die notwendige Vorgehensweise (zur planerischen Umsetzung) einvernehmlich abstimmen können.

 

Üblicherweise bedarf der Neubau einer klassifizierten neuen Straße mit regionaler oder überörtlicher Verkehrsbedeutung einer fachgesetzlich gebotenen Planfeststellung bzw. einer Plangenehmigung.

 

Das nordrheinwestfälische Straßen- und Wegegesetz eröffnet in § 38 Abs. 4 StrWG allerdings – wie auch die meisten anderen Landesstraßengesetze – die Möglichkeit, die Planfeststellung durch einen (qualifizierten) Bebauungsplan ersetzen zu können (isolierte Straßenplanung).

Insbesondere unter zeitlichen Aspekten bietet diese allein dem Verantwortungsbereich der Gemeinde/Stadt unterliegende Variante gewisse Vorteile.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Korschenbroich angeboten, dieses Verfahren in Betracht zu ziehen und für die Trasse des geplanten zweiten Abschnittes der K 35n einen (flächennutzungsplankonformen) Bebauungsplan aufzustellen. In der Ende Januar 2017 erfolgten zwischenbehördlichen Abstimmung zwischen Stadt und Kreistiefbauamt wurde folgender Zeitplan als Richtschnur für die weiteren bauleitplanerischen Schritte vorgegeben.

 

-           Beschlussfassung für die Aufstellung des Bebauungsplanes – Ende März 2017

-           Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

-           Beschluss über die Offenlage/öffentliche Auslegung – Juli 2017

-           Offenlage der Planunterlagen – Im Anschluss an die Sommerferien 2017

 

Erklärtes Ziel hierbei ist es, die Rechtskraft des B-Planes mit ortsüblicher Bekanntmachung Anfang 2018 bewirken zu können und hierauf aufbauend bis zum 01.06.2018 einen Förderantrag beim Zuschussgeber einzureichen.

Unter der Voraussetzung, dass überdies auch die Flächensicherung bzw. der notwendige Grunderwerb abgeschlossen ist und damit insgesamt uneingeschränktes Baurecht vorliegt, wäre – bei positiver Finanzierungsentscheidung – ein Baubeginn bereits (frühestens) im Frühjahr 2019 möglich.