Beschlussempfehlung:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2018 bis
2022 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2018 – 2022 besteht aus 15
Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf
von ca. 30,07 Mio. EUR und einem
zugehörigen Kreisanteil von ca. 12,11 Mio. EUR. Die 15 Maßnahmen
bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und zehn Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2018 - 2022 eingeplant sind. Infolge des eingeschränkten Förderspielraums
und den sehr restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen von Seiten des
Landes NRW bedeutet dies nahezu einen Förderstillstand. Insofern stehen alle
Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche
Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist derzeit nicht möglich.
Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird
dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst
schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen,
bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen des Landes NRW ausgeschöpft ist.
Hiervon sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden
Maßnahmen liegt zudem das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht
als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp –
Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den
maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam
erklärt. Von Seiten der Stadt Meerbusch ist derzeit geplant, den Bebauungsplan
Ende des Jahres 2017 als Satzung beschließen zu lassen, so dass der
Bebauungsplan Anfang 2018 mit der Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Die
Stadt Meerbusch strebt nach Rechtskraft des B-Plans und der eigentumsmäßigen
Übertragung aller für den Straßenbau erforderlichen Flächen die zeitnahe
Realisierung der Maßnahme durch den Kreis an und bittet die entsprechenden
Finanzmittel in den Haushalt einzustellen.
Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens
der Bezirksregierung Düsseldorf unverändert ruhend gestellt bis die
umfangreichen Vorgaben und Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf
hinsichtlich Störfallproblematik, verkehrlicher Belange, Rechtsexpertise und
Überarbeitung sonstiger Antragsunterlagen erfüllt sind. Weitere Ausführungen
sind TOP 5.3 zu entnehmen.
Folgende zwei Radwegemaßnahmen werden in
den nächsten zwei Jahren mit vordringlichem Bedarf vorangetrieben:
] K 10 Oekoven - Barrenstein
Der
kombinierte Geh- und Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein
ist als Anschluss an die innerörtliche Führung der K 26 Oekoven geplant.
Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven
und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m
Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu
gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber
hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche
Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher
Innenstadt. Die Planung ist bis zum Stadium der Genehmigungsplanung fortgeschritten.
Seitens der Verwaltung ist zwischenzeitlich ein Förderantrag bei der
Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Von Seiten des Zuschussgebers ist
eine Bewilligung für das Jahr 2018 — bei Vorlage des uneingeschränkten
Baurechts — in Aussicht gestellt worden.
Aufgrund
der aktuell erfolgreich verlaufenden Grunderwerbsverhandlungen bzw.
Tauschverhandlungen sind zwischenzeitlich alle für den Straßenbau
erforderlichen Flächen im Eigentum des Kreises. Insofern ist es nunmehr
realistisch, dass die Radwegmaßnahme im Programmjahr 2018 umgesetzt werden
kann.
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die Umsetzung der
Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet
werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch
eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die
Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn
geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im
Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und
die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem
Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich
der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz,
Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für
den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser
erschlossen. Die Verwaltung hat im Jahre 2014 mit den Eigentümern, bis auf
einen, Einigung über die Inanspruchnahme der benötigten Teilflächen erzielt.
Mit dem seinerzeit nicht verkaufsbereiten Eigentümer wurden inzwischen die Grunderwerbsverhandlungen
noch einmal aufgenommen. Die dabei geführten Gespräche verliefen äußerst
positiv, so dass von einer baldigen Einigung ausgegangen wird und die
Baumaßnahme evtl. im Jahre 2019 in Angriff genommen werden kann.
Anhang:
Der
Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um
fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den
aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.