Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2018 bis 2022 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2018 – 2022 besteht aus 15 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 30,07 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 12,11 Mio. EUR. Die 15 Maßnahmen bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und zehn Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2018 - 2022 eingeplant sind. Infolge des eingeschränkten Förderspielraums und den sehr restriktiven Förderkriterien für Neubewilligungen von Seiten des Landes NRW bedeutet dies nahezu einen Förderstillstand. Insofern stehen alle Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist derzeit nicht möglich.

 

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen des Landes NRW ausgeschöpft ist.

 

Hiervon sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K 33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt zudem das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp – Osterath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den maßgeblichen Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam erklärt. Von Seiten der Stadt Meerbusch ist derzeit geplant, den Bebauungsplan Ende des Jahres 2017 als Satzung beschließen zu lassen, so dass der Bebauungsplan Anfang 2018 mit der Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Die Stadt Meerbusch strebt nach Rechtskraft des B-Plans und der eigentumsmäßigen Übertragung aller für den Straßenbau erforderlichen Flächen die zeitnahe Realisierung der Maßnahme durch den Kreis an und bittet die entsprechenden Finanzmittel in den Haushalt einzustellen.

Bei der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens der Bezirksregierung Düsseldorf unverändert ruhend gestellt bis die umfangreichen Vorgaben und Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich Störfallproblematik, verkehrlicher Belange, Rechtsexpertise und Überarbeitung sonstiger Antragsunterlagen erfüllt sind. Weitere Ausführungen sind TOP 5.3 zu entnehmen.

 

Folgende zwei Radwegemaßnahmen werden in den nächsten zwei Jahren mit vordringlichem Bedarf vorangetrieben:

 

]   K 10 Oekoven - Barrenstein

 

Der kombinierte Geh- und Radweg entlang der K 10 zwischen Oekoven und Barrenstein ist als Anschluss an die innerörtliche Führung der K 26 Oekoven geplant. Hierdurch soll eine sichere Radwegeverbindung zwischen Rommerskirchen - Oekoven und Grevenbroich - Barrenstein entstehen. Die K 10 ist mit 5,50 m Fahrbahnbreite in diesem Bereich sehr schmal, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und dem Kfz-Verkehr kommt. Darüber hinaus existieren keine zumutbaren Alternativen für eine verträgliche Radfahrerführung in Richtung Industriegebiet Ost und weiter zur Grevenbroicher Innenstadt. Die Planung ist bis zum Stadium der Genehmigungsplanung fortgeschritten. Seitens der Verwaltung ist zwischenzeitlich ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt worden. Von Seiten des Zuschussgebers ist eine Bewilligung für das Jahr 2018 — bei Vorlage des uneingeschränkten Baurechts — in Aussicht gestellt worden.

Aufgrund der aktuell erfolgreich verlaufenden Grunderwerbsverhandlungen bzw. Tauschverhandlungen sind zwischenzeitlich alle für den Straßenbau erforderlichen Flächen im Eigentum des Kreises. Insofern ist es nunmehr realistisch, dass die Radwegmaßnahme im Programmjahr 2018 umgesetzt werden kann.

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen. Die Verwaltung hat im Jahre 2014 mit den Eigentümern, bis auf einen, Einigung über die Inanspruchnahme der benötigten Teilflächen erzielt. Mit dem seinerzeit nicht verkaufsbereiten Eigentümer wurden inzwischen die Grunderwerbsverhandlungen noch einmal aufgenommen. Die dabei geführten Gespräche verliefen äußerst positiv, so dass von einer baldigen Einigung ausgegangen wird und die Baumaßnahme evtl. im Jahre 2019 in Angriff genommen werden kann.

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.