Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum
15.03.2017 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen zu melden.
Darüber hinaus
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haben die
Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang der
Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen
Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung
ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß §
19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2016/17 auf 55 % (51 % +
4 %) zu begrenzen.
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wird dem
Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen
zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird.
Sachverhalt:
Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen
Das
Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im
gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen
Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz
geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden
soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 19 Abs. 3
wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der
in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit
in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Die
Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen ist dem Jugendhilfeausschuss am
10.11.2016 vorgelegt worden.
Aus der
Bedarfsplanung ist hervorgegangen, dass in den drei Orten im
Zuständigkeitsbereich zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahren
geschaffen werden müssen. Von den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sind
entsprechende Maßnahmen geplant und Zuschüsse beantragt und bewilligt worden.
Für die Stadt
Korschenbroich sind für das kommende Kindergartenjahr zwei weitere Gruppen für
Kinder über drei Jahren notwendig, die in der Meldung an das Landesjugendamt
bereits berücksichtigt worden sind. Die Gruppen werden an bestehende
Einrichtungen angebaut. Weitere Informationen dazu werden den folgenden
Tagesordnungspunkten gegeben.