Betreff
Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz zum 15.03.2017 an das Landesjugendamt
Vorlage
51/1894/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum 15.03.2017 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen zu melden.

Darüber hinaus

 

-        haben die Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang der Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß § 19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2016/17 auf 55 %  (51 % +  4 %) zu begrenzen.

-        wird dem Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird.

 


Sachverhalt:

Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen

Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1 betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

Gemäß § 19 Abs. 3 wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Die Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen ist dem Jugendhilfeausschuss am 10.11.2016 vorgelegt worden.

Aus der Bedarfsplanung ist hervorgegangen, dass in den drei Orten im Zuständigkeitsbereich zusätzliche Plätze für Kinder unter und über drei Jahren geschaffen werden müssen. Von den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sind entsprechende Maßnahmen geplant und Zuschüsse beantragt und bewilligt worden.

Für die Stadt Korschenbroich sind für das kommende Kindergartenjahr zwei weitere Gruppen für Kinder über drei Jahren notwendig, die in der Meldung an das Landesjugendamt bereits berücksichtigt worden sind. Die Gruppen werden an bestehende Einrichtungen angebaut. Weitere Informationen dazu werden den folgenden Tagesordnungspunkten gegeben.