Betreff
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Jüchen auf Bezuschussung der Kosten für den Umbau eines Raumes im Jugendheim in Bedburdyck zur Küche
Vorlage
51/1905/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Die Evangelische Kirchengemeinde Jüchen erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 23.260,00 € für die Maßnahmen zum Umbau eines Raumes zur Küche einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage bis zu 8.722,50 €. Der Zuschuss wird mit einer Zweckbindung von 15 Jahren bewilligt.

Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit, Kostenart SAP 53180340, zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Das Jugendheim in Bedburdyck wird seit Jahrzehnten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt. Die Evangelische Kirchengemeinde Jüchen beantragt nun mit Schreiben vom 27.01.2017 zu den Gesamtkosten in Höhe von 23.260,00 € zum Umbau eines Raumes zu einer Küche einen Zuschuss in Höhe von 8.722,50 €.

 

Nach dem Jugendförderplan 6.2.10.1 „Investive Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen“ sind neben den Einrichtungen mit einer hauptamtlichen Fachkraft und einer Öffnungszeit von 20 Wochenstunden auch Einrichtungen mit mindestens 6 Wochenstunden förderungsfähige Jugendfreizeitstätten. Zu solch einer Einrichtung zählt das Jugendheim in Bedburdyck.

 

Weitere Grundlage für eine Förderung ist die Bedarfsfeststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Der Bedarf für solch eine Einrichtung ist nach Auffassung des Kreisjugendamtes gegeben.

Der Antrag muss eine bauliche und inhaltliche Konzeption, Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan beinhalten.

Von der Evangelischen Kirchengemeinde liegt eine umfangreiche Antragserläuterung vor, die als Anlage beigefügt ist.

 

Die Gesamtkosten sind von der Evangelischen Kirchengemeinde Jüchen mit 23.260,00 € berechnet worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 27.01.2017 einen Zuschuss in Höhe von 8.722,50 €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss gewährt werden.

Die Kirchengemeinde bemüht sich parallel um die Zuschüsse Dritter (Landesmittel).

Falls Landesmittel gewährt werden, würden diese bei der Bemessung des Zuschusses noch angerechnet.