Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das
Kreisjugendamt Neuss gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Kaarst mit dem
Diakonischen Werk der Evangelischen Kirchengemeinden Neuss e.V. eine
Vereinbarung über die Förderung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
abschließt. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses, siehe Anlage.
Die Mittel sind im Haushalt 2017 unter dem
PSP Element 1.100.060.363.011 vorhanden.
Sachverhalt:
Die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes
Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um
der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Werteorientierungen, inhaltlichen
Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.
Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe fördern, wenn der Träger
·
die
fachlichen Voraussetzungen erfüllt,
·
die
Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
bietet,
·
gemeinnützige
Ziele verfolgt
·
eine
angemessene Eigenleistung erbringt und
·
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Das Diakonische Werk, ehemals in
Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss, jetzt Diakonisches Werk der
Ev. Kirchengemeinden in Neuss e. V., betreibt u. a. Erziehungs- und
Familienberatungsstellen in Korschenbroich.
Bei der Erziehungsberatung handelt es sich
um eine Aufgabe der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, der vorgibt,
dass Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen
Erziehungsberechtigten u. a. bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw.
familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung
anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bezuschusst die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen des Diakonischen
Werkes seit über 30 Jahren nach den jeweils gültigen Beschlüssen des
Jugendhilfeausschusses. Grundlage ist zurzeit der Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2007. Die Höhe des bisherigen Zuschusses liegt
seit Jahren unverändert bei 74.700 €. Zwischen dem Kreisjugendamt und der
Beratungsstelle bestand und besteht eine enge und gute fachliche Kooperation.
Im Jahr 2015 wurde durch den Träger darauf
hingewiesen, dass wegen der Steigerungen der Betriebs- und hier insbesondere
der Personalkosten die bisher gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der
Beratungsstelle dauerhaft nicht auskömmlich sind. Personalkosteneinsparungen
zur Reduzierung der laufenden Kosten in der Erziehungsberatungsstelle sind
nicht möglich. Nach den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung der
Beratungsstelle von dort nur möglich, wenn mindestens 3 Vollzeitstellen für
Fachkräfte mit den entsprechend geforderten Qualifikationen (Psychologe,
Sozialarbeiter bzw. -pädagoge oder Heilpädagoge und Kinder- und Jugendlichen-
oder Familientherapeut) vorgehalten werden. Bei ausbleibender Landesförderung
könnte der Betrieb der Erziehungsberatungsstelle nicht mehr aufrechterhalten
werden.
In Verhandlungen zwischen den Jugendämtern
des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst und dem Diakonischen Werk wurde
deutlich, dass zur Planungssicherheit für alle Beteiligten eine vertragliche
Vereinbarung über die Förderung der Beratungsstelle sinnvoll ist, in der sowohl
die Leistungen des Trägers als auch die Förderungen durch die Jugendämter des
Rhein-Kreises und der Stadt Kaarst festgeschrieben werden.
Die im SGB VIII rechtlich festgeschriebenen
Qualitätsstandards fordern konkrete Formen der Zusammenarbeit. Eine
Bezuschussung auf Grund von Einzelbeschlüssen wird diesen Anforderungen nicht
mehr gerecht. Vertragliche Vereinbarungen sind der bessere Weg, um konkrete
Aufgaben, Fallzahlen und weitere wichtige Bedingungen schriftlich festzuhalten
und auf diese Weise für die Beteiligten verbindliche und verlässliche Standards
festzulegen.
Die vom Jugendamt vorbereitete Vereinbarung –
siehe Anlage - wurde mit der Abteilung ZS 1 – Recht abgestimmt. Das
Rechnungsprüfungsamt hat der Vergabe zugestimmt.
Das Jugendamt der Stadt Kaarst hat bereits am
25.10.2016 die Beschlussfassung bzgl. einer entsprechenden Vereinbarung beim dortigen
Jugendhilfeausschuss herbeigeführt.
Für das Jahr 2017 soll ein vom
Kreisjugendamt Neuss zu zahlender Zuschuss in Höhe von 107.469 € vereinbart
werden, der durch die Ansätze im bereits genehmigten Haushalt für das Jahr 2017
gedeckt werden kann.
Zur Finanzierung der u.a. durch
Tarifsteigerungen regelmäßig steigenden Kosten soll eine Dynamisierung des
Zuschussbetrages von jährlich 1,5 % vereinbart werden.