Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
II/1915/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Bildungsangebot „Fit für mehr“

Ab Februar will das MSW daher ein neues Bildungsangebot mit dem Arbeitstitel „Fit für mehr“ als weitere Option für neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren umsetzen. Das neue einjährige Bildungsangebot ist den bisherigen Bildungsangeboten des Berufskollegs vorgelagert und ergänzt diese. Es soll fundierte Grundkenntnisse im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch/gesellschaftlichen Bereich vermitteln. Die Zuweisung soll quartalsweise durch die schulfachliche Aufsicht erfolgen.

 

Die Vorklasse „Fit für mehr“ kann von neu zugewanderten Jugendlichen, die der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen und dem BBZ unterjährig zugewiesen werden, bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres besucht werden. Daran anschließend ist der Wechsel in die Internationale Förderklasse möglich. Auch Jugendliche, die bei Eintritt in die Vorklasse noch schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind und während des Besuches dieser Vorklasse das 18. Lebensjahr beenden, dürfen anschließend in die Internationale Förderklasse wechseln.

 

Nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren sind berechtigt, in eine „Fit für mehr“- Vorklasse aufgenommen zu werden. Bei Aufnahme bis zum 31.10. eines Schuljahres können sie die Vorklasse bis zum jeweiligen Schuljahresende besuchen. Bei Aufnahme ab dem 01.11. eines Schuljahres können sie die Vorklasse höchstens bis zum Ende des darauffolgenden Schuljahres besuchen, wenn sich nicht vorher ein Anschluss, z.B. durch Wechsel in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder eines Weiterbildungskollegs, ergibt.

 

Das Programm „Fit für mehr“ des MSW wirft noch viele Fragen bezüglich der Umsetzung auf. Es gibt bisher wenige Informationen darüber, welche Maßnahmenbeteiligung sich aus dem Programm ergeben könnte, da es keine klare Datenerhebung für die Zielgruppe gibt. Zurzeit sammelt das MSW entsprechende Informationen. Im Februar, spätestens März soll es nach Auskunft der Landeskoordinierungsstelle für die Kommunalen Integrationszentren (LaKI) Beratungen zum Erlass geben, wo entsprechende Fragen geklärt werden sollen. Konkrete Planungen sind daher zurzeit noch nicht möglich.

 

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss hat alle BBZ im Rhein-Kreis Neuss über das Programm informiert. Parallel zu den Klärungsvorgängen beim Land führt das KI bereits jetzt Gespräche mit dem Jobcenter/ dem Integrationspoint, um den Erlass zu besprechen und zu klären, welche Informationen vor Ort vorhanden sind und ob es dort Zahlen gibt, wie viele nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene für das Programm in Frage kommen.

 

 

Schulische Situation

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss führt für den gesamten Rhein-Kreis Neuss die sogenannte Seiteneinsteigerberatung für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern durch. Dies erfolgt unabhängig vom Status, also nicht nur für Flüchtlinge.

 

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die nicht oder noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, werden hierbei zu ihrem Bildungsstand und zu ihrer bisherigen Bildungslaufbahn befragt, zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten beraten und an eine geeignete Schule mit Seiteneinsteigerklasse zur intensiven Sprachförderung vermittelt. Jugendliche, die die zehnjährige Schulpflicht bereits erfüllt haben, werden an ein BBZ vermittelt und können dort zunächst in einer sog. Internationalen Förderklasse intensiv Deutsch lernen.

 

Neben den Beratungen im KI in Neuss bietet das KI bei entsprechend großem Bedarf auch Sammelberatungen in den Kommunen an, wenn dies praktikabel ist.

 

Im Rahmen von regelmäßigen Koordinierungssitzungen zwischen Oberer Schulaufsicht, Unterer Schulaufsicht, den Schulverwaltungsämtern der kreisangehörigen Kommunen und dem KI wird der Bedarf an Seiteneinsteigerklassen und Internationalen Förderklassen abgesprochen. Dabei prüfen die Schulverwaltungsämter in den Kommunen, ob genügend Plätze in den Regelklassen für die Kinder und Jugendlichen vorhanden sind, die nach ausreichendem Spracherwerb von den Seiteneinsteigerklassen in die Regelklassen wechseln können. Bei entsprechendem Bedarf muss auch eine Erhöhung der Zügigkeit in Betracht gezogen werden.

 

Die vermehrte Zuwanderung hat sich auch auf die Beratungszahlen im KI ausgewirkt:

 

Beratungen Schuljahr 2013/2014:    310 schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Beratungen Schuljahr 2014/2015:    531 schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Beratungen Schuljahr 2015/2016:    1.303 schulpflichtige Kinder und Jugendliche

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat dem KI Rhein-Kreis Neuss daher im Februar 2016 eine weitere Lehrkraft mit halber Stelle für die Seiteneinsteigerberatung abgeordnet.

 

Das KI hält die Warteliste zwischen Beratung und endgültiger Anmeldung des Kindes/ Jugendlichen in der Schule möglichst gering. Auf der Warteliste stehen Kinder und Jugendliche, die nach der Seiteneinsteigerberatung vom KI noch nicht direkt an Schulen vermittelt werden können (etwa, weil eine entsprechende Seiteneinsteigerklasse gerade voll ist oder weil die Schule nicht sofort einen Anmeldetermin vergeben kann). Kinder und Jugendliche, die vom KI gar nicht vermittelt werden können, fallen in die Zuständigkeit der Unteren Schulaufsicht, da das KI nur vermitteln, nicht aber zuweisen darf. Zuweisungen erfolgen durch eine Schulrätin/ einen Schulrat der Unteren Schulaufsicht. Die dauernde Zusammenarbeit zwischen KI und Unterer Schulaufsicht ist vertrauensvoll und gut.

 

Im Oktober 2016 besuchten mehr als 1.500 schulpflichtige Flüchtlinge eine Schule im Rhein-Kreis Neuss (November 2015: rund 800). Eine Übersicht über die im Rhein-Kreis Neuss zurzeit bestehenden Seiteneinsteigerklassen und Internationalen Förderklassen ist als Anlage beigefügt.

 

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht in NRW bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Dies wird vielen geflüchteten Jugendlichen, die die deutsche Sprache noch nicht (ausreichend) verstehen und z.B. im Herkunftsland auch nicht oder nicht in notwendigem Maße die Schule besucht haben, nicht gerecht.

 

 

Statistik zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann aktuell noch keine, in der Sitzung des Kreisausschusses am 18. Januar 2017 angefragte, Statistik zum Angebot, der Auslastung sowie der Quote der Abbrecher liefern. Diese solle aber in Kürze vorliegen. Sobald die Zahlen verfügbar sind, wird hierzu im Kreisausschuss berichtet.