Sachverhalt:
Bildungsangebot „Fit für mehr“
Ab Februar
will das MSW daher ein neues Bildungsangebot mit dem Arbeitstitel „Fit für mehr“ als weitere Option für
neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren umsetzen. Das neue
einjährige Bildungsangebot ist den bisherigen Bildungsangeboten des
Berufskollegs vorgelagert und ergänzt diese. Es soll fundierte Grundkenntnisse
im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch/gesellschaftlichen
Bereich vermitteln. Die Zuweisung soll quartalsweise durch die schulfachliche
Aufsicht erfolgen.
Die
Vorklasse „Fit für mehr“ kann von neu zugewanderten Jugendlichen, die der
Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen und dem BBZ unterjährig
zugewiesen werden, bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres besucht werden.
Daran anschließend ist der Wechsel in die Internationale Förderklasse möglich.
Auch Jugendliche, die bei Eintritt in die Vorklasse noch schulpflichtig in der
Sekundarstufe II sind und während des Besuches dieser Vorklasse das 18.
Lebensjahr beenden, dürfen anschließend in die Internationale Förderklasse
wechseln.
Nicht mehr
schulpflichtige jugendliche Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren sind
berechtigt, in eine „Fit für mehr“- Vorklasse aufgenommen zu werden. Bei
Aufnahme bis zum 31.10. eines Schuljahres können sie die Vorklasse bis zum
jeweiligen Schuljahresende besuchen. Bei Aufnahme ab dem 01.11. eines
Schuljahres können sie die Vorklasse höchstens bis zum Ende des darauffolgenden
Schuljahres besuchen, wenn sich nicht vorher ein Anschluss, z.B. durch Wechsel
in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder eines Weiterbildungskollegs,
ergibt.
Das Programm
„Fit für mehr“ des MSW wirft noch viele Fragen bezüglich der Umsetzung auf. Es
gibt bisher wenige Informationen darüber, welche Maßnahmenbeteiligung sich aus
dem Programm ergeben könnte, da es keine klare Datenerhebung für die Zielgruppe
gibt. Zurzeit sammelt das MSW entsprechende Informationen. Im Februar,
spätestens März soll es nach Auskunft der Landeskoordinierungsstelle für die
Kommunalen Integrationszentren (LaKI) Beratungen zum Erlass geben, wo
entsprechende Fragen geklärt werden sollen. Konkrete Planungen sind daher
zurzeit noch nicht möglich.
Das
Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss hat alle BBZ im
Rhein-Kreis Neuss über das Programm informiert. Parallel zu den
Klärungsvorgängen beim Land führt das KI bereits jetzt Gespräche mit dem
Jobcenter/ dem Integrationspoint, um den Erlass zu besprechen und zu klären,
welche Informationen vor Ort vorhanden sind und ob es dort Zahlen gibt, wie
viele nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene für das
Programm in Frage kommen.
Schulische Situation
Das
Kommunale Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss führt für den
gesamten Rhein-Kreis Neuss die sogenannte Seiteneinsteigerberatung für Kinder
und Jugendliche sowie deren Eltern durch. Dies erfolgt unabhängig vom Status,
also nicht nur für Flüchtlinge.
Neu
zugewanderte Kinder und Jugendliche, die nicht oder noch nicht ausreichend
Deutsch sprechen, werden hierbei zu ihrem Bildungsstand und zu ihrer bisherigen
Bildungslaufbahn befragt, zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten
beraten und an eine geeignete Schule mit Seiteneinsteigerklasse zur intensiven
Sprachförderung vermittelt. Jugendliche, die die zehnjährige Schulpflicht
bereits erfüllt haben, werden an ein BBZ vermittelt und können dort zunächst in
einer sog. Internationalen Förderklasse intensiv Deutsch lernen.
Neben den
Beratungen im KI in Neuss bietet das KI bei entsprechend großem Bedarf auch
Sammelberatungen in den Kommunen an, wenn dies praktikabel ist.
Im Rahmen
von regelmäßigen Koordinierungssitzungen zwischen Oberer Schulaufsicht, Unterer
Schulaufsicht, den Schulverwaltungsämtern der kreisangehörigen Kommunen und dem
KI wird der Bedarf an Seiteneinsteigerklassen und Internationalen Förderklassen
abgesprochen. Dabei prüfen die Schulverwaltungsämter in den Kommunen, ob
genügend Plätze in den Regelklassen für die Kinder und Jugendlichen vorhanden
sind, die nach ausreichendem Spracherwerb von den Seiteneinsteigerklassen in
die Regelklassen wechseln können. Bei entsprechendem Bedarf muss auch eine
Erhöhung der Zügigkeit in Betracht gezogen werden.
Die
vermehrte Zuwanderung hat sich auch auf die Beratungszahlen im KI ausgewirkt:
Beratungen
Schuljahr 2013/2014: 310
schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Beratungen Schuljahr 2014/2015: 531
schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Beratungen Schuljahr 2015/2016: 1.303
schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Das
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) hat dem KI Rhein-Kreis Neuss
daher im Februar 2016 eine weitere Lehrkraft mit halber Stelle für die
Seiteneinsteigerberatung abgeordnet.
Das KI hält
die Warteliste zwischen Beratung und endgültiger Anmeldung des Kindes/
Jugendlichen in der Schule möglichst gering. Auf der Warteliste stehen Kinder
und Jugendliche, die nach der Seiteneinsteigerberatung vom KI noch nicht direkt
an Schulen vermittelt werden können (etwa, weil eine entsprechende
Seiteneinsteigerklasse gerade voll ist oder weil die Schule nicht sofort einen
Anmeldetermin vergeben kann). Kinder und Jugendliche, die vom KI gar nicht
vermittelt werden können, fallen in die Zuständigkeit der Unteren
Schulaufsicht, da das KI nur vermitteln, nicht aber zuweisen darf. Zuweisungen
erfolgen durch eine Schulrätin/ einen Schulrat der Unteren Schulaufsicht. Die
dauernde Zusammenarbeit zwischen KI und Unterer Schulaufsicht ist
vertrauensvoll und gut.
Im Oktober
2016 besuchten mehr als 1.500 schulpflichtige Flüchtlinge eine Schule im
Rhein-Kreis Neuss (November 2015: rund 800). Eine Übersicht über die im
Rhein-Kreis Neuss zurzeit bestehenden Seiteneinsteigerklassen und
Internationalen Förderklassen ist als Anlage beigefügt.
Für
Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht in NRW bis
zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18.
Lebensjahr vollendet. Dies wird vielen geflüchteten Jugendlichen, die die
deutsche Sprache noch nicht (ausreichend) verstehen und z.B. im Herkunftsland
auch nicht oder nicht in notwendigem Maße die Schule besucht haben, nicht
gerecht.
Statistik zu Integrationskursen
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann aktuell noch keine, in der
Sitzung des Kreisausschusses am 18. Januar 2017 angefragte, Statistik zum
Angebot, der Auslastung sowie der Quote der Abbrecher liefern. Diese solle aber
in Kürze vorliegen. Sobald die Zahlen verfügbar sind, wird hierzu im
Kreisausschuss berichtet.