Betreff
Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/1924/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte im Rhein-Kreis Neuss in der beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.08.2017 zu beschließen.


Sachverhalt:

Die Kulturförderung erfolgt in Deutschland auf kommunaler, regionaler und Landes- und Bundesebene. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den Landesverfassungen verankert. Gemäß Artikel 18 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Kunst und Kultur durch die Gemeinden und das Land zu pflegen und zu fördern. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergänzen sich Land und Gemeinden wechselseitig in gleichberechtigtem partnerschaftlichem Zusammenwirken und beziehen dabei die frei-gemeinnützigen Träger der Kultur mit ein. Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland ein Kulturfördergesetz auf den Weg gebracht, welches am 17.12.2014 verabschiedet wurde. Es definiert Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung sowie landeseigene Kulturaufgaben. Ferner unterstützt es die kulturellen Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände.

 

Die Gemeinden und Gemeindeverbände nehmen die Aufgabe der Kulturförderung und-pflege in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahr. Sie schaffen dabei gemäß § 8 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW und § 6 Absatz 1 der Kreisordnung NRW innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Hat die jeweilige Kulturaufgabe einen überörtlichen Charakter und können einzelne Gemeinden oder Städte diese nicht tragen oder als Haushaltssicherungsgemeinde nicht finanzieren, fallen sie in die Kompetenz des Kreises. Die wichtigsten Handlungsfelder für Kulturpolitik sind somit Errichtung und Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, die Förderung von kulturellen Aktivitäten und die Planung, Durchführung und Finanzierung von Veranstaltungen. Dabei ist es Ziel, eine kulturelle Identität des Kreises zu schaffen.

 

Die nun verfassten Förderkriterien (Anlage) stellen den Handlungsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kulturschaffenden dar. Die formalen, inhaltlichen und qualitativen Kriterien gelten spartenübergreifend. Mit diesen Förderrichtlinien verfolgt der Rhein-Kreis Neuss das Ziel, die Kulturschaffenden zu unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens zu erhalten, zu bereichern und weiter zu entwickeln.

Freien Kulturträgern, Initiativen, Vereinen und Einzelpersonen wird mit dieser Förderrichtlinie ein verbindlicher und transparenter Handlungsrahmen für die finanzielle Förderung kultureller und künstlerischer Vorhaben zur Verfügung gestellt.