Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020 gemäß § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Vorlage
20/1940/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Am 14.03.2016 hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss einen Doppelhaushalt für die Jahre 2016/2017 beschlossen. Damit wurden ertrags- und finanzwirtschaftliche sowie vermögenswirksame Entscheidungen für einen 2jährigen Zeitraum im Voraus satzungsrechtlich festgelegt. Die Veranschlagung ist nach Jahren getrennt vorgenommen, da das Jährlichkeitsprinzip zu beachten ist. Die beiden Haushaltsjahre dürfen nicht zu einer Rechnungsperiode zusammengefasst werden.

 

Im Falle einer Haushaltsplanung für 2 Jahre ist gem. § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bezogen auf die dem 2. Haushaltsjahr folgenden 3 Jahre - also die Haushaltsjahre 2018 - 2020 - vorzulegen. Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2018 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

 

Die im Planungszeitraum 2018 - 2020 gegenüber der Darstellung im Doppelhaushalt zu erwartenden wesentlichen Veränderungen sind - basierend auf einer Prognoserechnung für das Haushaltsjahr 2017 - nachfolgend dargestellt und erläutert.

 

Die beigefügte Übersicht der Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung 2018 - 2020 gem. § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW – gibt außerdem Auskunft darüber, inwieweit die Entwicklung der maßgeblichen Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2016 und 2017 von der beschlossenen und genehmigten Haushaltssatzung 2016/2017 auf der Basis der z.Zt. vorliegenden Zahlen abweicht. Die Positionen des Finanzausgleichs, insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage und die Landschaftsumlage, die aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017, das zwischenzeitlich endgültig verabschiedet ist, wurden auf Abweichungen überprüft. Des Weiteren wurden insbesondere der Personalaufwand sowie die Aufwendungen nach dem SGB II und dem SGB XII einer neuen Prognose unterzogen.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 ist derzeit von folgender Entwicklung auszugehen:

 

Bei den Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben werden keine wesentlichen Abweichungen auftreten.

 

Die Erträge aus der Kreisumlage entwickeln sich nach Plan. Die aufgrund der Sozialhilfesatzung an den Aufwendungen gem. SGB II beteiligten kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstatten die anteiligen Nettoaufwendungen über die Ertragsposition Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Wegen des insgesamt gesunkenen Aufwandes gehen die Kostenerstattungen durch die Städte und Gemeinden um rund 1,8 Mio. € zurück.
Die sonstigen Transfererträge fallen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe zur Pflege bei Menschen über 65 Jahre im Wesentlichen nach Plan an.

 

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ergeben sich u.a. im Rahmen der Verwaltungsgebühren rund 0,5 Mio. € Mehrerträge.

 

Bei den Kostenerstattungen stieg die Bundeserstattung für Leistungen der Grundsicherung um rd. 1 Mio. €.

 

Die sonstigen ordentlichen Erträge werden zunächst durch rückläufige Erträge aus Buß- und Verwarngeldern mit rund 0,7 Mio. belastet. Zugleich konnte wegen der Auflösung der Rückstellung für geltend gemachte Rückforderungsansprüche der Fördermaßnahme Schloss Dyck erfolgswirksam ein Ertrag von rund 2,2 Mio. € verbucht werden.

Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich eine Planabweichung von rund 2,6 Mio. €.

 

Die Personalaufwendungen steigen gegenüber den Planwerten um rund 6,1 Mio. € an. Davon entfallen rund 1,4 Mio. € auf Gehaltsauszahlungen (vgl. auch Beschluss zur Leistung von überplanmäßigem Aufwand im Kreistag 21.12.2016) sowie rund 4,7 Mio. € auf Steigerungen des Aufwandes für die Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, die in dieser Höhe seitens der Rheinischen Versorgungskasse (RVK) seit Mitte Februar 2017 vorliegen.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gehen um rund 3 Mio. € zurück. Zum einen ist – um einige Beispiele zu nennen -  dies durch weniger Aufwand bei der Abfallentsorgung mit rund 1,1 Mio. € begründet. Daneben sinken die Bauunterhaltung und Energiekosten um rund 2,5 Mio. €. Aufwandssteigernd wirkt sich die Bildung einer Rückstellung wegen der Inanspruchnahme des Kreises auf Rückzahlung von Straßenbaufördermitteln in Zusammenhang mit dem Bau der K22 mit rund 2,1 Mio. € aus.

 

Die Transferaufwendungen steigen um rund 2,7 Mio. €. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen für die Grundsicherung im Alter, Hilfen zur Gesundheit und Hilfen zur Pflege. Dem stehen Verbesserungen beim Pflegewohngeld und der Kurzzeitpflege gegenüber.

 

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ergibt sich eine Verbesserung von rund                     2,6 Mio. €, die im Wesentlichen auf den Aufwand für die Kosten der Unterkunft entfallen.

 

Nach jetzigem Stand muss beim Jahresergebnis 2016 vorbehaltlich der noch bis zum 28.02.2017 möglichen Abgrenzungen sowie der Jahresabschlussbuchungen mit einem Jahresfehlbetrag von 4,3 Mio. €. gerechnet werden.

 

Die Prognose im Haushaltsjahr 2017 stellt sich zurzeit wie folgt dar:

 

Die Steuern und ähnlichen Abgaben werden in Höhe des geplanten Ansatzes erwartet. Die endgültigen Festsetzungen des GFG 2017 führen gegenüber den Planansätzen zu folgenden Veränderungen. Wegen der erheblichen Rückgänge bei den Umlagegrundlagen (rund 28,5 Mio. €) sinkt das Aufkommen aus der Kreisumlage um rund 11,6 Mio. €. Dagegen steigen die Erträge bei den Schlüsselzuweisungen um rund 20,9 Mio. €.

 

Die sonstigen Transfererträge, insbesondere im Bereich des SGB XII, werden in der Prognose für 2017 im Wesentlichen gemäß den Planansätzen erwartet.

 

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden geringfügige Rückgänge erwartet, die sich aus Mindererträgen bei verschiedenen Verwaltungsgebühren ergeben.

 

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen verzeichnen eine Verbesserung aufgrund einer Steigerung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft, der in 2017 33,8 % betragen wird (rund 1 Mio. €). Die Erstattungen für Leistungen des BuT gehen in vergleichbarer Höhe zurück.

 

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden – wie in 2016 – Rückgänge bei den Buß- und Verwarngeldern in Höhe von rund 0,7 Mio. € erwartet.

 

Die Personalaufwendungen steigen zum einen im Hinblick auf die Gehaltsauszahlungen um rund 1,6 Mio. € u.a. als Folge der Tarifabschlüsse für 2017. Zum anderen steigen die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen um rund 4,5 Mio. € aufgrund einer nunmehr vorliegenden neuen Berechnung der RVK.

 

Mehraufwand ergibt sich darüber hinaus bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Es ergibt sich voraussichtlich beim konsumtiven Aufwand für den Bau der K37 ein zusätzlicher Bedarf von z.Zt. rund 0,9 Mio. €. Daneben sind zu berücksichtigen rund 0,9 Mio. € nicht eingeplante Zuschüsse für die Stiftung Insel Hombroich bzw. 0,4 Mio. € für die Stiftung Schloss Dyck auf der Basis von Beschlüssen der vorangegangen Kreistagssitzung. Hinzu kommt ein Aufwand von rund 0,5 Mio. € für die Übernahme der Förderschule Herbert-Karrenberg in Neuss.

Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass die vom Kreisausschuss beschlossene Änderung der Entschädigungsverordnung mit rund 25 TEUR zu Buche schlägt.

 

Bei den Transferaufwendungen machen sich zunächst Verbesserungen bei den Leistungen der Landschaftsumlage bemerkbar. Diese sinken gegenüber der Planung um rund 5,2 Mio. € Dieser Rückgang ist zum einen der Senkung des Umlagesatzes auf 16,15 v.H., zum anderen dem Rückgang der Umlagegrundlagen des Kreises geschuldet. Beim Landschaftsverband wird derzeit über eine weitere Verbesserung der Belastungen aus der Landschaftsumlage beraten. Dabei geht es um die Rückabwicklung einer Rückstellung, die wegen der nicht abschließend geklärten Kostenträgerschaft für sog. Inklusionsassistenten gebildet wurden. Sobald hinreichend konkrete Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung berichten.

Aufwandserhöhend wirkt sich die Abwicklung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes mit rund 2,1 Mio. € aus.

Die übrigen Haushaltspositionen des SGB XII werden auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes sowie des Pflegestärkungsgesetzes und des Inklusionsstärkungsgesetzes planerisch für 2017 mit einer Steigerung von rd. 3,3 Mio.  angenommen.

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden im Wesentlichen von den Kosten der Unterkunft geprägt. In der Prognose für 2017 wird ausgehend vom geringeren Ergebnis 2016 ein Mehrbedarf aufgrund des erhöhten grundsicherungsrelevanten Mitspiegels, der Anpassung gem. der Landesorientierungsdaten um 2 % sowie der Mehrkosten aufgrund der Witterungsperiode angenommen mit der Folge, dass der Ansatz um 2,9 Mio. € gegenüber dem Plan 2017 sinkt. Für die Erstattung des Strukturgutachtens zur Krankenhauslandschaft im Rhein-Kreis Neuss sowie die Steuerung des Umstrukturierungsprozesses durch einen Wirtschaftsprüfer fallen weitere rund 0,2 Mio. € an.

 

Damit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 aufgrund der dargestellten Prognosen ein voraussichtlich positives Jahresergebnis von rund 2 Mio. €.

 

Auf der Grundlage der bestehenden Berechnungen wurden die Planansätze für die Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020 gem. den Orientierungsdaten des Landes fortgeschrieben. Für die Haushaltsjahre ergibt sich damit eine Fortschreibung des Hebesatzes.

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben mit Schreiben vom 23.01.2017 (als Anlage beigefügt) zur Erhebung der Kreisumlage für das Jahr 2017 Stellung genommen.

Hierzu wird für die Verwaltung folgendes ausgeführt:

Die Veränderungen aufgrund des GFG 2017 und der Abrechnung des ELAG werden im Wesentlichen zutreffend dargestellt.

Die Zusammenstellung vom 23.01.2017 erfasst damit im Wesentlichen Verbesserungen, ohne die oben dargestellten Verschlechterungen in der Haushaltsausführung zu berücksichtigen. Eine sachgerechte Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2017 kann nur auf der Grundlage einer Berechnung der Erträge und Aufwendungen erfolgen. Dabei sind auch solche Sachverhalte von Bedeutung, die nicht von der Haushaltsplanung zu beeinflussen und zudem für das Jahr 2017 hinreichend gesichert sind.

Bei den in 2017 anzusetzenden Erträgen aus der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB II) wurde im Schreiben vom 23.01.2017 rund 2,8 Mio. € als zusätzliche Verbesserung angenommen. Entgegen der zutreffenden Berechnung des Prozentsatzes der Bundesbeteiligung mit 33,8 % werden in dieser Berechnung 36 % zugrunde gelegt. Richtigerweise errechnet sich die Bundebeteiligung aus dem Basisanteil von 26,4 % und der verdoppelten Entlastungsmilliarde in Höhe von 7,4 %.

Nicht eingerechnet werden kann die KdU für anerkannte Asylbewerber. Der darauf entfallende Anteil für 2016 wurde nach dem Königsteiner Schlüssel in NRW pauschal mit 2,2 % abschließend abgewickelt. Ab dem Jahr 2017 wird die Höhe der entsprechenden Erstattungen jährlich durch Rechtsverordnung orientiert an der Ausgabeentwicklung der flüchtlingsbedingten KdU spitz abgerechnet. Dabei kann es zu rückwirkenden Ausgleichszahlungen  sowie der Bildung von Rückstellungen kommen.

Zusätzliche Erträge können nicht in Ansatz gebracht werden.

 

Soweit sich in der Entwicklung der Haushaltsansätze noch weitere Änderungen ergeben, werden diese noch in die Beratung eingebracht und im Finanzausschuss bzw. im Kreistag vorgetragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die in § 1 Abs. 2 Nr. 8 Gemeindehaushaltsverordnung NRW bezeichneten Anlagen zum Haushaltsplan (Unterlagen über die gemeindlichen Betriebe) der Vorlage beizufügen. Diese Information ist grundsätzlich geboten, da die Wirtschaftspläne nicht - wie der Kreishaushalt - für 2 Jahre aufgestellt werden.

 

Als Anlage sind die Wirtschaftspläne der Kreiskrankenhäuser sowie der Seniorenhäuser für das Haushaltsjahr 2017 beigefügt. Ebenso wie der Jahresabschluss/ die Bilanz 2015.

 

Der Stellenplan 2017 wird nach Beschlussfassung im Personalausschuss am 02.03.2017 im Kreistag separat beraten. Dies gilt auch für die Fraktionszuwendungen.