Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Vorlage
20/1941/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2017 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Kreistag des Rhein-Kreises Neuss eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW von 2016 nach 2017 übertragenen Ermächtigungen haben im Haushaltsjahr 2016 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2016 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2016 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2016 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungsposition des Jahres 2016 wie folgt:

 

GESAMTÜBERBLICK DER ÜBERTRAGUNGEN

AUSWIRKUNG AUF ERGEBNISRECHNUNG 2016/ERGEBNISPLAN 2017

ENTWICKLUNG 2016

ÜBERTRAGENE AUFWENDUNGEN

6.035.299,09 €

AUSWIRKUNG AUF FINANZRECHNUNG 2016/FINANZPLAN 2017

ENTWICKLUNG 2016

ÜBERTRAGENE AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

19.181.715,09 €

AUSWIRKUNG AUF LIQUIDE MITTEL

25.217.014,18 €

 

 

 

Eine Gesamtübersicht der zu übertragenen Ermächtigungen mit der entsprechenden Begründung ist in der Anlage beigefügt.