Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht
über die gemäߧ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2016 nach 2017 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan
2017 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag
eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit
den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan
vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2016 nach 2017 übertragenen Ermächtigungen
haben
im
Abschlussjahr
2016 keinerlei
Einfluss auf das Jahresergebnis.
2017 führen sie zu einer Erhöhung der
Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2017
ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von 2016 übertragenen Ermächtigungen
erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2017 wie folgt:
AUFWENDUNGEN
6.035.299,09 €
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2017 6.035.299,09 €
AUSZAHLUNGEN aus Investitionstätigkeit 19.181.715,09 €
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Auswirkungen auf liquide Mittel
25.217.014,18 €
Der Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen
in
seiner Sitzung am
14.03.2017 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht der von 2016 nach 2017 zu
übertragenden Ermächtigungen
mit den entsprechenden
Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.