Vorlage
20/1971/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäߧ  22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2016 nach 2017 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan 2017 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit  den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen.  Die gemäß §  22 Abs. 1-3  GemHVO NRW von  2016 nach  2017  übertragenen Ermächtigungen  haben  im  Abschlussjahr  2016  keinerlei  Einfluss  auf  das Jahresergebnis.

2017 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2017 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2016 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2017 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN                                                                                        6.035.299,09 €

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2017                                                     6.035.299,09 €

 

AUSZAHLUNGEN aus Investitionstätigkeit                                                  19.181.715,09 €

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Auswirkungen auf liquide Mittel                                                                    25.217.014,18 €

 

 

Der  Finanzausschuss  hat   über  die  vorgelegten   Ermächtigungsübertragungen  in  seiner Sitzung am 14.03.2017  beraten.  Hinsichtlich der Gesamtübersicht der von 2016 nach 2017 zu  übertragenden   Ermächtigungen  mit  den  entsprechenden  Begründungen  wird  auf  die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.