Betreff
Zusammenführung der Eigenbetriebe des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
507/1994/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt:

 

A.

Die Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird wie folgt geändert:

 

§ 6 – Betriebsleitung

 

1.       Der Betriebsleitung der Seniorenhäuser gehören an:

a.)      der Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

b.)      der stv. Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

c.)      der kaufmännische Direktor des Kreiskrankenhauses Dormagen als geschäftsführender Betriebsleiter.

 

 

B.

Die Möglichkeiten der rechtlichen Zusammenführung des Eigenbetriebes Seniorenhäuser mit dem Eigenbetrieb Krankenhäuser sollen geprüft werden, um durch eine einheitliche, rechtliche und wirtschaftliche Betriebsführung doppelte Aufwendungen zu meiden (insb. Personalverwaltung, Buchführung, Abschlüsse, Prüfungen oder Veröffentlichungen) und Synergien zu nutzen (insb. in den Bereichen Beschaffung, Pflege, Verpflegung und Reinigungsleistungen). Ziel der Zusammenführung soll es auch sein, neben der Wirtschaftlichkeit auch die Qualität der Leistungserbringung dauerhaft sicherzustellen.

 


Sachverhalt:

Die Landschaft der Senioreneinrichtungen steht aufgrund des landesrechtlichen Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) als auch durch die bundesrechtlichen Pflegestärkungsgesetze vor erheblichen Herausforderungen. Diese werden im Kreisgebiet durch einen Überhang von ca. 200 Pflegeplätzen noch verschärft. Diesen Herausforderungen müssen sich auch die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss in Korschenbroich und Grevenbroich stellen und dafür zukunftsfest aufgestellt sein.

 

Das APG NRW führt anderem zu einem Paradigmenwechsel im Bereich der Investitionskostenfinanzierung, die allein für das Wirtschaftsjahr 2016 Wertberichtigungen für beide Häuser in Höhe von insgesamt 2 Mio. € nach sich zogen. Die Pflegestärkungsgesetze stellen mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und der Orientierung an der Teilhabemöglichkeit anstelle der körperlichen Einschränkungen des pflegebedürftigen Menschen sowie mit der leistungsrechtlichen Betonung „ambulant vor stationär“ die stationären Pflegeeinrichtungen vor erhebliche Anforderungen.

 

Erschwerend kommt für das Seniorenhaus Lindenhof hinzu, dass die mit der Übernahme des Heims aus der Insolvenz der AWO verbundenen Kosten nicht refinanziert sind. Diese Kosten konnten lange Zeit über die Kapitalerträge der extra dafür eingebrachten RWE-Aktien ausgeglichen werden. Die RWE AG schüttet derzeit jedoch keine nennenswerten Dividenden mehr aus, so dass der Zins- und Tilgungsdienst für die AWO-Verbindlichkeiten im operativen Betrieb erwirtschaftet werden muss.

 

Auch die langandauernde, nur teilweise durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckte Betriebsunterbrechung aufgrund des Brandes in 2015 hat die wirtschaftliche Lage erschwert.

 

Zudem herrscht in Grevenbroich durch die Überversorgung mit Pflegeplätzen, insgesamt stehen hier Stand 15.02.2017 rund 70 Plätze leer, eine besondere Konkurrenzsituation. Um diese zu bestehen sind besondere Anstrengungen in der Pflege, aber auch in der wirtschaftlichen Betriebsführung erforderlich. Es muss insbesondere erreicht werden, dass der mit den Pflegestärkungsgesetzen eingeführte „einrichtungsbezogene einheitliche Eigenanteil“ insbesondere im Hinblick auf die örtliche Konkurrenz wettbewerbsfähig ist.

 

Das Seniorenhaus Korschenbroich steht ebenfalls unter erheblichem wirtschaftlichen Druck. Insbesondere der notwendig gewordene Neu- und Umbau als auch der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung mit 80 Plätzen des Betreibers „Azurit“ in der Innenstadt verschärfen die Situation und führen aktuell zu freien Kapazitäten im Korschenbroicher Stadtgebiet. Es fällt der Einrichtung erheblich schwer, Verluste im operativen Betrieb zu vermeiden. Auch für das Seniorenhaus Korschenbroich gilt, dass der „einrichtungsbezogene einheitliche Eigenanteil“ wettbewerbsfähig sein muss.

 

Es gilt daher nach Lösungen zu suchen, die die wirtschaftliche Situation der Seniorenhäuser verbessern und deren Schließung vermeiden. Eine Subventionierung der Einrichtungen aus Mitteln des Kreishaushaltes wird schon wettbewerbsrechtlich bedenklich sein.

 

Zur Erreichung der Ziele bietet sich eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kreiskrankenhäusern an. Hier gibt es zahlreiche Überschneidungen, sowohl bei den für Krankenhauspatienten und Seniorenhausbewohnern zu erbringenden Leistungen (insb. Pflege, Beköstigung, Reinigung), wie auch beim eingesetzten Personal, der Verwaltung und der Kosten- und Finanzierungsstruktur sowie beim Controlling.

 

Um die aus den oben genannten Gründen notwendige Zusammenarbeit unter Vermeidung von unnötigen Schnittstellen und auch auf der strategischen Ebene zu erreichen wird vorgeschlagen, die Krankenhäuser und die Seniorenhäuser zusammenzuführen. Um schnellstmögliche Verbesserungen zu erreichen, sollen die Mitglieder der Betriebsleitung der Kreiskrankenhäuser und die Mitglieder der Betriebsleitung der Seniorenhäuser personenidentisch sein und demzufolge Herr Sigrud Rüsken (Geschäftsführer Rhein-Kreis Neuss Kliniken), Herr Hubert Quadflieg (stellvertretender Geschäftsführer Rhein-Kreis Neuss Kliniken) zu Mitgliedern der Betriebsleitung der Seniorenhäuser bestellt werden. Der für das Sozialamt zuständige Dezernent und der Leiter des Sozialamtes sollen aus der Betriebsleitung ausscheiden. Herr Klaus Mais (Kaufmännischer Direktor Kreiskrankenhaus Dormagen) soll zum geschäftsführenden Betriebsleiter des Eigenbetriebes Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden. Diese Position ist derzeit nicht besetzt.

 

Um dies zu erreichen ist § 6 Ziffer 1 der Betriebssatzung wie folgt zu ändern:

 

§ 6 Betriebsleitung

 

1.       Der Betriebsleitung der Seniorenhäuser gehören an:

a.)      der Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

b.)      der stv. Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

c.)      der kaufmännische Direktor des Kreiskrankenhauses Dormagen als geschäftsführender Betriebsleiter.

 

Der Betriebsausschuss der Seniorenhäuser hat die Thematik im Rahmen der außerordentlichen Sitzung am 13.03.2017 diskutiert. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Die Linke wurde mehrheitlich beschlossen, dem Kreistag die Empfehlung auszusprechen, den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu verabschieden.