Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft für das Jahr 2016 sowie für Januar bis
März 2017 ist in der beigefügten Tabelle dargestellt. Aufgrund der positiven
Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft im Jahr 2016 hat der Kreistag in
seiner Sitzung am 28.03.2017 die Haushaltsansätze für das Jahr 2017 teilweise
angepasst.
Dabei
wurden die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen nicht eingepreist, da der Bund
diese übernimmt.
Erstmals
im Dezember 2016 wurden durch die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend, d.h. für den Berichtsmonat
August, auch die Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, denen mindestens ein
Mitglied im Kontext von Flucht und Migration angehört, das erstmalig ab Oktober
2015 Regelleistungen nach dem SGB II erhält.
Diese Daten wurden in das Berichtswesen für den Kreisausschuss
aufgenommen. Die Tabelle für 2016 wurde um diese Daten für Dezember ergänzt.
Die Tabelle für 2017 wird weiter vorgelegt und um diese Daten fortgeschrieben.
Der
Bruttoaufwand der Kosten der Unterkunft liegt im März 2017 um ca 260.000 €über
dem Bruttoaufwand des Monats März 2016. Dieser Mehraufwand wird
flüchtlingsinduziert sein. Es ist davon auszugehen, dass ohne die flüchtlingsbedingten
Aufwendungen die Aufwendungen unter denen des Vorjahres liegen würden.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.