Betreff
Örtliche Planung gemäß § 7 APG NRW
Vorlage
50/2054/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rhein-Kreis Neuss eine „Örtliche Planung“ zu erstellen.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben umfasst die Planung eine Bestandsaufnahme der Angebote, die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

 

In der Sitzung des Kreistages am 21.12.2016 wurden für die Erstellung der Örtlichen Planung außerplanmäßige Mittel in Höhe von 60.000,-€ bereitgestellt. Auf dieser Basis ist zwischenzeitlich nach vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren eine Ausschreibung erfolgt.

 

Neben dem Preis wurde in dem von der zentralen Submissionsstelle des Rhein-Kreises Neuss und dem Kreissozialamt geführten Vergabeverfahren ein aussagekräftiges Konzept in die Bewertung der Angebote einbezogen. Das Konzept musste u.a. Aussagen zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Leistungsanbieter, der Wohlfahrtsverbände sowie der politischen Gremien des Kreises an der Erstellung der Planung, oder Aussagen zur zukünftigen Fortschreibung der Örtlichen Planung durch die Kreisverwaltung vorsehen.

 

An der Ausschreibung haben sich u.a. die Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FFG), die Institute for Health care buisness GmbH (hcb) oder das Rhein-Ruhr Institut für Sozialforschung und Politikberatung e.V. (RISP) beteiligt. Den Zuschlag hat das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, Hamburg, erhalten.

 

ALP wurde am Standort Hamburg im Januar 2017 gegründet. Es ist ein interdisziplinäres Forschungs- und Beratungsinstitut mit Schwerpunkten in den Feldern Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung. Das Projektteam von ALP hat bereits bundesweit eine Vielzahl von Daseinsvorsorgekonzepte für Kommunen, z.B. Stadt Ratzeburg, Würzburg und Emden, erstellt.