Betreff
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs-und Teilhabepaket
Vorlage
50/2071/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

1. Ausgangslage:

 

Über das Bildungs- und Teilhabepaket wurden Anfang 2012 im Rhein-Kreis Neuss 26 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiterinnen (BuT) mit insgesamt 34 SchulsozialarbeiterInnen eingerichtet. Die Einstellung der Schulsozialarbeiter/innen BuT und die Einsatzkoordination dieser Stellen wurde dem TZ Glehn als Tochter des Kreises übertragen.

Seit Januar 2015 wird die Schulsozialarbeit (BuT) im Rahmen des Landesprogrammes „Soziale Arbeit an Schulen“ vom Rhein-Kreis Neuss und dem Land NRW im Verhältnis 40:60 % kofinanziert. Der kommunale Anteil in Höhe von 566.767,89 € konnte in den Jahren 2015 bis 2017 aus einer Rücklage sichergestellt werden, die aus Restmitteln der Anschubfinanzierung des Bundes für die Jahre 2011-2013 gebildet werden konnte. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2017 ist diese Rücklage aufgebraucht.

Zur Fortführung der BuT-Schulsozialarbeit hat der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) mit Schreiben vom 19.10.2016 gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände formuliert, dass die Anschlussfinanzierung Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 sei.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Landeshaushalt 2017 und Verkündung des Landeshaushaltsgesetzes 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. GV. NRW. 2016 S. 1116) hat das MAIS NRW nun bekannt gegeben, dass die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung  zur Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket) im Landeshaushalt 2017 mit Fälligkeit im Jahr 2018 vorgenommen wurde.

Bisher hat der Rhein-Kreis Neuss die 40 % des kommunalen Eigenanteils aus den Bundesmitteln, die für die Jahre 2012 und 2013 für die  Schulsozialarbeiterinnen (BuT) bewilligt wurden, decken können, die Mittel für die Jahre 2012 und 2013 wurden jeweils nur hälftig in Anspruch genommen und der Restbetrag für eine Folgebeschäftigung der 34 SchulsozialarbeiterInnen in zwei weiteren Jahren zurückgelegt. Aus der Rücklage für das Jahr 2015 konnte für die Projektlaufzeit 2015-2017 der 40 % ige Eigenanteil gedeckt werden. Nunmehr stehen jedoch für eine Fortführung des Programms in 2018 keine Rücklagen mehr zur Verfügung.

 

2. Sachstand:

 

Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017 haben die Bürgermeister mit dem Kreisdirektor die weitere Finanzierung  des 40 % igen Eigenanteils anhand mehrerer Finanzierungsmodelle beraten und sich für eine kommunenscharfe Beteiligung wie folgt ausgesprochen: Der 40 % Eigenanteil solle nicht über die Kreisumlage finanziert werden. Der Eigenanteil werde von den Städten und Gemeinden dem Kreis/TZG direkt erstattet.

 

Auf der Grundlage der Anzahl der Kinder und Schüler im SGB II-Bezug im Jahr 2017 solle zudem eine neue Verteilung der jeweils örtlich eingesetzten Schulsozialarbeiter/innen vorgenommen werden.

Die Bürgermeister baten in der  Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017 darum, sich zu den auf die jeweilige Kommune entfallenden Stellen und den zu tragenden Finanzierungsanteil nochmals schriftlich äußern zu können.

 

In einem entsprechenden Anschreiben an die Hauptverwaltungsbeamten wurde Frist bis zum 28.04.2017 eingeräumt, sich zu o.g. Verteilung zu äußern. (Der Auszug aus der Präsentation mit der präferierten Variante ist als Anlage beigefügt.)

 

Von den Städten Dormagen, Meerbusch, Korschenbroich, Grevenbroich sowie den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen liegen bereits (Stand: 09.05.2017) schriftliche Rückmeldungen vor, dass sie den auf sie entfallenden Eigenanteil übernehmen werden.