Sachverhalt:
1. Ausgangslage:
Über das Bildungs- und Teilhabepaket
wurden Anfang 2012 im Rhein-Kreis Neuss 26 Vollzeitstellen für
Schulsozialarbeiterinnen (BuT) mit insgesamt 34 SchulsozialarbeiterInnen
eingerichtet. Die Einstellung der Schulsozialarbeiter/innen BuT und die
Einsatzkoordination dieser Stellen wurde dem TZ Glehn als Tochter des Kreises
übertragen.
Seit Januar 2015 wird die
Schulsozialarbeit (BuT) im Rahmen des Landesprogrammes „Soziale Arbeit an
Schulen“ vom Rhein-Kreis Neuss und dem Land NRW im Verhältnis 40:60 % kofinanziert.
Der kommunale Anteil in Höhe von 566.767,89 € konnte in den Jahren 2015 bis
2017 aus einer Rücklage sichergestellt werden, die aus Restmitteln der
Anschubfinanzierung des Bundes für die Jahre 2011-2013 gebildet werden konnte.
Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2017 ist diese Rücklage aufgebraucht.
Zur Fortführung der
BuT-Schulsozialarbeit hat der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) mit Schreiben vom 19.10.2016 gegenüber
der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände formuliert, dass die
Anschlussfinanzierung Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 sei.
Nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens zum Landeshaushalt 2017 und Verkündung des
Landeshaushaltsgesetzes 2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen (vgl. GV. NRW. 2016 S. 1116) hat das MAIS NRW nun bekannt
gegeben, dass die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung zur Weiterführung der sozialen Arbeit an
Schulen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket) im Landeshaushalt
2017 mit Fälligkeit im Jahr 2018 vorgenommen wurde.
Bisher hat der Rhein-Kreis Neuss die 40
% des kommunalen Eigenanteils aus den Bundesmitteln, die für die Jahre 2012 und
2013 für die Schulsozialarbeiterinnen
(BuT) bewilligt wurden, decken können, die Mittel für die Jahre 2012 und 2013
wurden jeweils nur hälftig in Anspruch genommen und der Restbetrag für eine
Folgebeschäftigung der 34 SchulsozialarbeiterInnen in zwei weiteren Jahren
zurückgelegt. Aus der Rücklage für das Jahr 2015 konnte für die Projektlaufzeit
2015-2017 der 40 % ige Eigenanteil gedeckt werden. Nunmehr stehen jedoch für
eine Fortführung des Programms in 2018 keine Rücklagen mehr zur Verfügung.
2. Sachstand:
Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am
08.02.2017 haben die Bürgermeister mit dem Kreisdirektor die weitere
Finanzierung des 40 % igen Eigenanteils
anhand mehrerer Finanzierungsmodelle beraten und sich für eine kommunenscharfe
Beteiligung wie folgt ausgesprochen: Der 40 % Eigenanteil solle nicht über die
Kreisumlage finanziert werden. Der Eigenanteil
werde von den Städten und Gemeinden dem Kreis/TZG direkt erstattet.
Auf der Grundlage der Anzahl der Kinder und Schüler im SGB
II-Bezug im Jahr 2017 solle zudem eine neue Verteilung der jeweils örtlich
eingesetzten Schulsozialarbeiter/innen vorgenommen werden.
Die Bürgermeister baten in der Bürgermeisterkonferenz am 08.02.2017 darum, sich
zu den auf die jeweilige Kommune entfallenden Stellen und den zu tragenden
Finanzierungsanteil nochmals schriftlich äußern zu können.
In einem entsprechenden Anschreiben an die Hauptverwaltungsbeamten
wurde Frist bis zum 28.04.2017 eingeräumt, sich zu o.g. Verteilung zu äußern.
(Der Auszug aus der Präsentation mit der präferierten Variante ist als Anlage
beigefügt.)
Von den Städten Dormagen, Meerbusch, Korschenbroich, Grevenbroich
sowie den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen liegen bereits (Stand: 09.05.2017)
schriftliche Rückmeldungen vor, dass sie den auf sie entfallenden Eigenanteil
übernehmen werden.