Betreff
Weiterleitung der Landesförderung KOMM-AN NRW 2017
Vorlage
50/2072/XVI/2017
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Baustein II des Landesprogramms KOMM-AN NRW werden vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort in den Kommunen gefördert, um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Das KI ist für die gesamte Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.

Mit dem Programm werden Begegnung und Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch die Fördermittel werden z.B. Ausgaben für Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten beglichen oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt. Ebenso können die Zuschüsse für die Erstellung mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte verwendet werden.

Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine, Freiwilligenagenturen,  Migrantenselbstorganisationen usw. sein. Die eingegangenen Anträge wurden vorab mit der jeweiligen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde vor Ort abgestimmt, (positives schriftliches Votum erforderlich), damit gewährleistet ist, dass die beabsichtigten Maßnahmen mit den Integrationsbemühungen der jeweiligen Kommune vereinbar sind und diese unterstützen. Gefördert werden folgende Bausteine:

Ø  Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebes von Ankommens-
treffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)

Ø  Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich

Nach entsprechender Antragstellung vom 15.11.2016 wurden dem Rhein-Kreis Neuss nunmehr mit Bewilligungsbescheid vom 03.04.2017 (Eingang in den Osterferien) für das Jahr 2017 Fördermittel in Höhe von 172.330,- € bewilligt, die mittels der vorgeschriebenen und mittlerweile verschickten Weiterleitungsverträge an insgesamt 14 Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet werden.

Die Fördermittel werden an folgende Drittempfänger weitergeleitet:

  • Stadt Dormagen, Fachbereich Integration
  • TUS Germania 1930 Hackenbroich e.V., Dormagen
  • Kath. Pfarreiengemeinschaft Elsbach-Erft, Initiative Recht auf Spiel, Grevenbroich
  • Gemeinde Jüchen, Integrationsstelle
  • Gemeinschaft der katholischen Gemeinden (GdG) Jüchen
  • Flüchtlingshilfe Kaarst e.V.
  • Stadt Kaarst, FB Jugend und Familie
  • Stadt Korschenbroich
  • Stadt Meerbusch
  • Diakonie Meerbusch
  • Verein Meerbusch hilft e.V.
  • Stadt Neuss, Integrationsbüro
  • Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Fachdienst für Integration und Migration
  • Familienforum edith stein, Bildungswerk der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung Neuss e.V.