Betreff
Sozialpolitische Lage im Rhein-Kreis Neuss - Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2017
Vorlage
50/2085/XVI/2017
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf den Bericht „Sozialpolitische Lage im Rhein-Kreis Neuss“ im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 09.02.2017, TOP 2, Vorlage 50/1843/XVI/2017, fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, welche Handlungsempfehlungen die Kreisverwaltung aufgrund dieser Datenlage zur Verbesserung der Lebenssituation leistungsberechtigter Menschen im Rhein-Kreis Neuss sieht?

 

Antwort:

 

Der Bericht hat im Wesentlichen zwei Bestandteile: 

 

-          er stellt - jeweils bezogen auf bestimmte Hilfen - aktuelle Daten vor (Fallzahlen, Aufwendungen) und zeigt durch einen möglichen Vergleich zu den angegebenen entsprechenden Vorjahreswerten Trends und Entwicklungen auf und

-          er führt auf, mit welchen Instrumenten diesen Entwicklungen seitens der Sozialverwaltung begegnet wird.

Von daher enthält der Bericht, auch wenn das nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist, die Antwort(en) auf die gestellte Frage nach dem Handlungsbedarf.

 

Insbesondere die im Bericht ausführlich dargestellten Hilfebereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) sind die klassischen Sozialtransfers, über die im Sozial- und Gesundheitsausschuss regelmäßig im Detail berichtet und bei erforderlichem Handlungsbedarf über konkrete Anpassungen entschieden wird.

 

Beispielhaft sind hier

-          die Neuauflage des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels,

-          die Einführung einer „präventiven Pflegeberatung/Prüfung der Heimnotwendigkeit“ im Sozialamt und

-          die Örtliche Planung nach § 7 APG zu nennen.

Beim Mietspiegel ist dem Ausschuss die Situation des Wohnungsmarktes vorgetragen worden  und es wurde beschlossen, die Werte nicht nach Index fortzuschreiben, sondern eine Neuerhebung der Mietwerte vorzunehmen.

 

Aufgrund der vielen Neuerungen in der Pflege (Pflegestärkungsgesetze) und dem damit verbundenen vermehrten Wunsch der Bevölkerung nach kompetenter Beratung hat die Verwaltung dem Ausschuss über die Einrichtung einer eigenen Pflegeberatung und Prüfinstanz berichtet. Diese zunächst modellhaft auf ein Projektjahr begrenzte neue Dienstleistung ist - nach Vorstellung der positiven Wirkungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss - nunmehr dauerhaft im Sozialamt eingerichtet.

 

Die von der Verwaltung nach § 7 APG verbindlich vorzunehmende „Örtliche Planung“ wurde sowohl inhaltlich erörtert; es wurde zudem nach Beteiligung und Empfehlung der Kommission Silberner Plan beschlossen, diese durch ein externes Institut erstellen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird nach bisheriger Praxis die Geschäfte der normalen laufenden Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Aufträgen erledigen. Immer dann, wenn durch neue Gesetze oder Rechtsprechung, durch gesellschaftliche Entwicklungen etc. neue Herausforderungen entstehen oder sich ein besonderer Handlungsbedarf ergibt, werden mit Beteiligung des Sozial- und Gesundheitsausschusses Lösungen erarbeitet und beschlossen. Gute und bewährte Praxis ist zudem,  Anregungen der Politik aufzugreifen und Anträge, die Verbesserungen der Lebenssituationen leistungsberechtigter Menschen im Rhein-Kreis Neuss beinhalten, sach- und ordnungsgemäß zu behandeln.