Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den Bericht „Sozialpolitische Lage im Rhein-Kreis
Neuss“ im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 09.02.2017, TOP 2, Vorlage
50/1843/XVI/2017, fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, welche
Handlungsempfehlungen die Kreisverwaltung aufgrund dieser Datenlage zur Verbesserung
der Lebenssituation leistungsberechtigter Menschen im Rhein-Kreis Neuss sieht?
Antwort:
Der Bericht hat im Wesentlichen zwei Bestandteile:
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er
stellt - jeweils bezogen auf bestimmte Hilfen - aktuelle Daten vor (Fallzahlen,
Aufwendungen) und zeigt durch einen möglichen Vergleich zu den angegebenen
entsprechenden Vorjahreswerten Trends und Entwicklungen auf und
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er
führt auf, mit welchen Instrumenten diesen Entwicklungen seitens der
Sozialverwaltung begegnet wird.
Von daher enthält der Bericht, auch wenn das nicht immer auf den ersten
Blick erkennbar ist, die Antwort(en) auf die gestellte Frage nach dem
Handlungsbedarf.
Insbesondere die im Bericht ausführlich dargestellten Hilfebereiche der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) sind
die klassischen Sozialtransfers, über die im Sozial- und Gesundheitsausschuss
regelmäßig im Detail berichtet und bei erforderlichem Handlungsbedarf über
konkrete Anpassungen entschieden wird.
Beispielhaft sind hier
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die
Neuauflage des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels,
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die
Einführung einer „präventiven Pflegeberatung/Prüfung der Heimnotwendigkeit“ im
Sozialamt und
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die
Örtliche Planung nach § 7 APG zu nennen.
Beim Mietspiegel ist dem Ausschuss die Situation des Wohnungsmarktes
vorgetragen worden und es wurde
beschlossen, die Werte nicht nach Index fortzuschreiben, sondern eine
Neuerhebung der Mietwerte vorzunehmen.
Aufgrund der vielen Neuerungen in der Pflege (Pflegestärkungsgesetze)
und dem damit verbundenen vermehrten Wunsch der Bevölkerung nach kompetenter
Beratung hat die Verwaltung dem Ausschuss über die Einrichtung einer eigenen
Pflegeberatung und Prüfinstanz berichtet. Diese zunächst modellhaft auf ein
Projektjahr begrenzte neue Dienstleistung ist - nach Vorstellung der positiven
Wirkungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss - nunmehr dauerhaft im Sozialamt
eingerichtet.
Die von der Verwaltung nach § 7 APG verbindlich vorzunehmende „Örtliche
Planung“ wurde sowohl inhaltlich erörtert; es wurde zudem nach Beteiligung und
Empfehlung der Kommission Silberner Plan beschlossen, diese durch ein externes
Institut erstellen zu lassen.
Die Verwaltung wird nach bisheriger Praxis die Geschäfte der normalen
laufenden Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Aufträgen erledigen. Immer
dann, wenn durch neue Gesetze oder Rechtsprechung, durch gesellschaftliche
Entwicklungen etc. neue Herausforderungen entstehen oder sich ein besonderer
Handlungsbedarf ergibt, werden mit Beteiligung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses Lösungen erarbeitet und beschlossen. Gute und bewährte
Praxis ist zudem, Anregungen der Politik
aufzugreifen und Anträge, die Verbesserungen der Lebenssituationen
leistungsberechtigter Menschen im Rhein-Kreis Neuss beinhalten, sach- und
ordnungsgemäß zu behandeln.