Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst
Vorlage
ZS2/2093/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss“ zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Vormundschaften bzw. Pflegschaften für eine/n Minderjährige/n werden in den meisten Fällen durch Beschluss des Familiengerichtes angeordnet. Steht eine als ehrenamtlicher Vormund geeignete Person nicht zur Verfügung bzw. ist die Übernahme einer Vormundschaft/Pflegschaft durch einen rechtsfähigen Verein nicht möglich, kann das Jugendamt zum Vormund/Pfleger bestellt werden. Darüber hinaus wird das Jugendamt in manchen Fällen kraft Gesetz Amtsvormund.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist derzeit für 80 Fälle zuständig. Insbesondere durch den Zuzug unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind die Fallzahlen stark angestiegen. Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung mit dem Betreuungsverein Niederrhein wird ein Teil der Vormundschaften / Pflegschaften vom diesem übernommen. Alle weiteren Vormundschaften bzw. Pflegschaften werden Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes übertragen. Aktuell sind beim Kreis sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Vormund bestellt, die diese Aufgabe mit unterschiedlichen Zeitanteilen erledigen.

 

Die Stadt Kaarst hat den Rhein-Kreis Neuss gebeten, künftig die Vormundschaften/Pflegschaften zu übernehmen, da der überwiegend mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Auch die Stadt arbeitet mit dem Betreuungsverein Niederrhein zusammen. Dieser übernimmt derzeit rund 40 Vormundschaften bzw. Pflegschaften. Die Zahl der mit eigenem Personal geführten Vormundschaften hat sich in den letzten Monaten auf 20 reduziert. Nach § 55 (2) SGB VIII wäre dafür eine halbe Stelle einzusetzen. Seitens der Stadt lohnt sich die notwendige Qualifizierung für diesen geringen Stellenanteil nicht. Für die kraft Gesetz eintretenden Amtsvormundschaften muss das Jugendamt jedoch Personal vorhalten.

 

Interkommunale Kooperation wird seit Jahren zwischen den beiden Jugendämtern erfolgreich in den Aufgabenbereichen Adoptionsvermittlung und Vollzeitpflege praktiziert. Um diese gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, haben Stadt und Kreis daher die beiliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften entworfen.

 

Auch der Kreis wird weiterhin einen Teil der städtischen Fälle an den Betreuungsverein abgeben. Mit eigenem Personal wird der Rhein-Kreis Neuss bis zu 25 Vormundschaften/Pflegschaften von der Stadt führen. Die Stadt Kaarst erstattet entsprechende Personal- und Sachkosten über einer Jahrespauschale.

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.