Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, den Abschluss der beigefügten
"Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften
und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss“.
Sachverhalt:
Vormundschaften bzw. Pflegschaften für eine/n Minderjährige/n werden in
den meisten Fällen durch Beschluss des Familiengerichtes angeordnet. Steht eine
als ehrenamtlicher Vormund geeignete Person nicht zur Verfügung bzw. ist die
Übernahme einer Vormundschaft / Pflegschaft durch einen rechtsfähigen Verein
nicht möglich, kann das Jugendamt zum Vormund/Pfleger bestellt werden. Darüber
hinaus wird das Jugendamt in manchen Fällen kraft Gesetz Amtsvormund.
Der Rhein-Kreis Neuss ist derzeit für 80 Fälle zuständig. Insbesondere
durch den Zuzug unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind die Fallzahlen
stark angestiegen. Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung mit dem
Betreuungsverein Niederrhein wird ein Teil der Vormundschaften / Pflegschaften
vom diesem übernommen. Alle weiteren Vormundschaften bzw. Pflegschaften werden
Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes übertragen. Aktuell sind beim Kreis
sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Vormund bestellt, die diese Aufgabe
mit unterschiedlichen Zeitanteilen erledigen.
Die Stadt Kaarst hat den Rhein-Kreis Neuss gebeten, künftig die
Vormundschaften / Pflegschaften zu übernehmen, da der überwiegend mit dieser
Aufgabe betraute Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Auch die Stadt arbeitet mit
dem Betreuungsverein Niederrhein zusammen. Dieser übernimmt derzeit rund 40
Vormundschaften bzw. Pflegschaften. Die Zahl der mit eigenem Personal geführten
Vormundschaften hat sich in den letzten Monaten auf 20 reduziert. Nach § 55 (2)
SGB VIII wäre dafür eine halbe Stelle einzusetzen. Seitens der Stadt lohnt sich
die notwendige Qualifizierung für diesen geringen Stellenanteil nicht. Für die
kraft Gesetz eintretenden Amtsvormundschaften muss das Jugendamt jedoch
Personal vorhalten.
Interkommunale Kooperation wird seit Jahren zwischen den beiden
Jugendämtern erfolgreich in den Aufgabenbereichen Adoptionsvermittlung und
Vollzeitpflege praktiziert. Um diese gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen,
haben Stadt und Kreis daher die beiliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zur Übernahme der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften entworfen.
Auch der Kreis wird weiterhin einen Teil der städtischen Fälle an den
Betreuungsverein abgeben. Mit eigenem Personal wird der Rhein-Kreis Neuss bis
zu 25 Vormundschaften / Pflegschaften von der Stadt führen. Die Stadt Kaarst
erstattet entsprechende Personal- und Sachkosten über einer Jahrespauschale.
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 23 ff. des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.