Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
II/2125/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Erfüllungsquoten für die Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW)

Mit Schreiben vom 24. Mai 2017 hat der Landkreistag NRW darüber informiert, dass das Land NRW nun nach längerem Drängen der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände Zahlen über die Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen nach dem FlüAG NRW veröffentlicht hat.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte NRW-Innenminister Ralf Jäger hierzu noch im April angeschrieben.

Die Erfüllung der im FlüAG NRW vorgesehenen Aufnahmeverpflichtung durch die einzelnen Gemeinden soll zukünftig monatlich neu berechnet und auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht werden.

Für die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss ergeben sich folgende Erfüllungsquoten:

Kommune

Erfüllungsquote nach dem FlüAG NRW

Aktuelle Anzahl von Flüchtlingen nach dem FlüAG NRW

Dormagen

94 %

563

Grevenbroich

108 %

647

Jüchen

83 %

198

Kaarst

75 %

297

Korschenbroich

78 %

246

Meerbusch

53 %

272

Neuss

145 %

620

Rommerskirchen

126 %

182

 

Die Zahlen für alle NRW-Kommunen sind verfügbar unter: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/weitere_zahlen/index.php

Auf die Erfüllungsquote einer Gemeinde werden die Plätze angerechnet, die auf dem Gebiet der Gemeinde in einer Einrichtung des Landes betrieben werden. Mögliche Schwankungen hinsichtlich der Erfüllungsquote können durch die Schließung von Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Nach der Schließung einer Landeseinrichtung erfolgt eine schrittweise Aufstockung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung; dies kann dann in der Übergangszeit zu möglichen sichtbaren Diskrepanzen bei den Erfüllungsquoten einer Gemeinde in der Veröffentlichung der Bezirksregierung Arnsberg führen. Diskrepanzen können aber auch dadurch entstehen, dass Städten und Gemeinden Zuweisungsstopps gewährt werden. Nach den Vorgaben des FlüAG NRW zählen anerkannte Flüchtlinge nicht mehr zu dem anrechenbaren Personenkreis. Abgelehnte Asylbewerber können bis zu drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht angerechnet werden, danach ist eine Anrechnung nicht mehr möglich.

Nach derzeitigem Stand haben nahezu alle Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt, Neuzugänge werden bereits bei ihrem Eintreffen in NRW erfasst und können innerhalb kürzester Zeit dem BAMF zugeführt werden. Das BAMF hat aber längst noch nicht über alle bereits gestellten Anträge entschieden. Daher kommt es vor allem im Bereich der neu hinzukommenden Wohnsitzauflagen noch immer zu deutlich erhöhten Fallzahlen in vielen Gemeinden in NRW.

Die aktuellsten durch das Land NRW verfügbaren Zahlen zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung der Kommunen nach der Wohnsitzauflage sind weiterhin vom 01.01.2017. Die Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass diese Zahlen im Moment einer hohen Dynamik unterliegen. Zum Stichtag 01.07.2017 werden diese das nächste Mal aktualisiert.

Nach einer durch die Ausländerbehörde des Rhein-Kreis Neuss geführten Liste haben die Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde von Januar – Mai 2017 folgende Zuweisungen nach § 12a AufenthG erhalten:

 

Grevenbroich                     123

Jüchen                               53

Kaarst                                81

Korschenbroich                    27   

Meerbusch                          61

Rommerskirchen                  44