Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Berichtszeitraum: Juni/Juli 2017
Vorlage
61/2162/XVI/2017
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Berichtszeitraum Juni/Juli 2017 zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

  1. Energiewirtschaft

 

1.1        Konverterstandort im Rhein-Kreis Neuss

 

Die Amprion GmbH hat am 30.06.2017 das aktualisierte Standortgutachten für die geplante Ultranet-Konverterstation im Rhein-Kreis Neuss vorgestellt. Das Gutachten wird an die Bundesnetzagentur weitergeleitet und somit in die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Standort einfließen. Im Ergebnis zeigt das Gutachten, dass weiterhin die sogenannte Dreiecksfläche in Kaarst am besten geeignet wäre. Der bislang als zweitbester Standort favorisierte Bereich Dormagen-Gohr stellt nach dem Gutachten jedoch keine gleichwertige Alternative mehr dar, weil die Anbindung der Gleichstromverbindung A-Nord zwischenzeitlich über Erdkabel erfolgen muss. Eine Nähe zum Verknüpfungspunkt Osterath ist daher sinnvoll. Das Gutachten sieht daher weitere Alternativen vor. Zweitbester Standort wäre hiernach der ursprünglich vorgesehene Bereich an der Umspannanlage in Meerbusch-Osterath.

 

Die Pressemitteilung sowie die aktuelle Liste von Fragen und Antworten der Amprion GmbH sind dem Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft als Anlagen beigefügt.

 

 

1.2      Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

 

Der Bundestag hat in der letzten Sitzung der lfd. Legislaturperiode das Netz-entgeltmodernisierungsgesetz beschlossen, das den Weg für eine bundesweite Vereinheitlichung der regional unterschiedlichen Übertragungsnetzentgelte freimachen soll. Das Gesetz sieht ab 2019 bis 2023 eine stufenweise Angleichung der Netzentgelte vor.

Netzentgelte sind nicht nur für den privaten Verbraucher, sondern insbesondere auch für energieintensive Industriebetriebe von wirtschaftlicher Bedeutung. Die lokale Industrie begrüßt die mit dem NEMoG getroffene Entscheidung, weil das Gesetz in der beschlossenen Form eine drohende, überproportionale Erhöhung der Netzentgelte für die nächsten zwei bis drei Jahre abwendet. Die Netzkosten werden aufgrund der weitergehenden Dezentralisierung der Energieproduktion (ins-besondere Wind und Solar) in Zukunft in erheblichem Umfang weiter ansteigen. Zur zukünftigen, weiteren Ausgestaltung der Netzentgelte wird in den Jahren 2018/2019 eine erneute Grundsatzdebatte erwartet.